Restglut entzündet Gartenschuppen: Feuerwehr in Stolzenau im Einsatz
Unzureichend abgekühlte Holzkohle führte zu starker Rauchentwicklung am Dach – Brand rasch gelöscht, nur geringer Sachschaden

Ein ungenügend abgekühlter Holzkohlegrill hat am Donnerstagabend in Stolzenau einen Feuerwehreinsatz ausgelöst. Nach Angaben der Polizeiinspektion Nienburg / Schaumburg bemerkte eine Streifenwagenbesatzung gegen 21:25 Uhr auf der Straße „Auf dem Weinberge“ im Ortsteil Holzhausen eine starke weiß-graue Rauchentwicklung aus dem Bereich der Dachtraufe eines Gartenschuppens an der einmündenden Wilhelm-Busch-Straße.
Polizei entdeckt Rauchentwicklung bei Streifenfahrt
Die Beamten hielten laut Mitteilung sofort an, um die Lage zu überprüfen. Bereits beim Betreten des Grundstücks nahmen sie deutlichen Brand- beziehungsweise Schmorgeruch wahr. Bei der Kontrolle des Wohnhauses stellten die Polizisten fest, dass das Gebäude unbewohnt ist und sich augenscheinlich in der Sanierung befindet. Zudem konnten sie nach eigenen Angaben schnell ausschließen, dass der betroffene Schuppen mit dem Wohnhaus verbunden ist.
Feuerwehr löscht Brand im verrauchten Schuppen
Weil die Brandlage im Inneren des stark verrauchten Schuppens zunächst unklar war, alarmierten die Einsatzkräfte umgehend die Feuerwehr. Diese betrat den Schuppen und löschte den Brand schnell. Nach Polizeiangaben konnte dadurch ein Gebäude- oder größerer Sachschaden verhindert werden. Es blieb demnach bei einem geringen Sachschaden.
Ursache war abgestellter Holzkohlegrill
Als Brandursache ermittelte die Polizei einen Holzkohlegrill. Dieser war nach dem Grillen zusammen mit verbliebener Kohle, Grillanzündern und weiteren Materialien im Schuppen abgestellt worden. Durch noch vorhandene Restglut entzündeten sich die abgelegten Gegenstände.
Polizei warnt vor Restglut
Die Polizei weist darauf hin, dass sich in Asche und Kohle auch dann noch über viele Stunden gefährliche Glutnester halten können, wenn ein Grill äußerlich bereits abgekühlt wirkt. Holzkohlegrills sollten deshalb vollständig und unter Aufsicht im Freien auskühlen.
Zudem rät die Polizei, Grills oder Aschebehälter niemals unbeaufsichtigt in Schuppen, Garagen, Carports oder anderen geschlossenen Räumen abzustellen, solange nicht sicher ausgeschlossen werden kann, dass noch Brandgefahr besteht.
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