Zeugen gesucht: Taschendiebstahl in Delmenhorst

Polizei Delmenhorst sucht Hinweise zu einem Vorfall in der Stedinger Straße am 27. Juli 2026, bei dem eine 72-Jährige vor einem Discounter von drei unbekannten Frauen bedrängt wurde.

Von Herold-Team
Zeugen gesucht: Taschendiebstahl in Delmenhorst
Fiktives KI-SymbolbildKI-generiert mit OpenAI · Herausgeber: Die Stadt Redaktion

Nach einem Taschendiebstahl in der Stedinger Straße in Delmenhorst sucht die Polizei nach Zeugen. Der Vorfall ereignete sich laut Mitteilung am 27. Juli 2026 gegen 15 Uhr.

Nach bisherigen Erkenntnissen wurde eine 72-jährige Frau vor einem Discounter-Geschäft von drei bislang unbekannten Frauen angesprochen. Die Frauen bedrängten die Geschädigte und fragten sie augenscheinlich nach dem Preis eines ausgestellten Artikels. Kurz darauf ließen sie plötzlich von der Frau ab und flüchteten zu Fuß in unbekannte Richtung.

Wenig später bemerkte die 72-Jährige, dass ihre Geldbörse entwendet worden war. Wie hoch der entstandene Schaden ist, ist derzeit noch nicht bekannt. Die Polizei hat Ermittlungen wegen Taschendiebstahls aufgenommen.

Polizei bittet um Hinweise

Zeugen, die den Vorfall beobachtet haben oder Hinweise auf die drei unbekannten Frauen geben können, werden gebeten, sich mit der Polizei Delmenhorst unter der Telefonnummer 04221/1559-0 in Verbindung zu setzen.

So können sich Bürger vor Taschendiebstahl schützen

  • Bargeld, Zahlungskarten und Ausweisdokumente möglichst körpernah in verschlossenen Innentaschen tragen.
  • Hand- und Umhängetaschen verschlossen auf der Körpervorderseite oder sicher unter dem Arm aufbewahren.
  • Geldbörsen nicht sichtbar in Einkaufstaschen, Einkaufskörben oder Einkaufswagen ablegen.
  • Taschen in Geschäften, Restaurants oder bei der Anprobe niemals unbeaufsichtigt lassen.
  • Besonders aufmerksam sein, wenn Unbekannte einen ansprechen, bedrängen oder in Gespräche verwickeln.

Was nach einem Diebstahl zu tun ist

  • Umgehend die Polizei informieren und Anzeige erstatten.
  • Zahlungskarten sofort über den Sperr-Notruf 116 116 oder direkt bei der jeweiligen Bank sperren lassen.
  • Die Polizei kann eine sogenannte KUNO-Sperrung veranlassen, damit Debitkarten auch für das Lastschriftverfahren gesperrt werden.
  • Wurden Mobiltelefone oder Ausweisdokumente entwendet, sollten zudem die SIM-Karte sowie gegebenenfalls Online-Zugänge gesperrt und die zuständigen Behörden über den Verlust informiert werden.

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