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E-Scooter-Fahrer ohne Versicherung gestoppt

Von Blaulichtreport1 Min. Lesezeit

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Polizei stoppt E-Scooter ohne Versicherung

Am 9. Juli 2025 stoppte die Polizei einen Mann.

Er war 27 Jahre alt und kam aus Sörup.

Er fuhr mit einem E-Scooter in Einbeck-Kreiensen.

Die Polizei kontrollierte ihn auf der Bahnhofstraße.

Dabei zeigte sich: Der E-Scooter hatte keine Versicherung.

Was bedeutet das Pflichtversicherungsgesetz?

E-Scooter brauchen eine Haftpflichtversicherung.

Das sagt das Pflichtversicherungsgesetz.

Das Gesetz schützt Sie und andere im Straßenverkehr.

Haftpflichtversicherung bedeutet:

  • Sie zahlt, wenn Sie anderen Schaden machen.
  • Sie hilft bei Unfällen mit Personen oder Sachen.

Was macht die Polizei bei Verstößen?

Die Polizei macht sofort zwei Dinge:

  • Sie verbietet die Weiterfahrt mit dem E-Scooter.
  • Sie startet ein Strafverfahren gegen den Fahrer.

Die Polizei sagt: Versicherung ist wichtig für alle.

Denn sie schützt jeden im Verkehr.

Das sollten Sie als E-Scooter-Fahrer wissen

Achten Sie immer auf Ihren Versicherungsschutz!

Das hilft Ihnen, Ärger zu vermeiden.

So machen Sie es richtig:

  • Prüfen Sie vor jeder Fahrt die Versicherung.
  • Fragen Sie bei Unsicherheiten die Polizei oder Versicherung.

Die Polizei Northeim bittet alle Fahrer:

Informieren Sie sich gut!

Seien Sie vorsichtig und halten Sie die Regeln ein.

So bleiben alle sicher unterwegs.

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