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Unfall mit Polizeiwagen in Delmenhorst

Von Blaulichtreport1 Min. Lesezeit
Unfall mit Polizeiwagen in Delmenhorst

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Unfall mit Polizeiauto und Privatwagen in Delmenhorst

Heute Morgen gab es einen Unfall in Delmenhorst.

Ein Polizeiauto und ein Privatwagen stießen zusammen.

Der Unfall passierte um 08:55 Uhr.

Das Polizeiauto war auf dem Weg zu einem Einsatz in Elsfleth.

Es hatte Blaulicht und Martinshorn eingeschaltet.

Wie passierte der Unfall?

Ein 79-jähriger Autofahrer fuhr mit seinem Dacia.

Er wollte von der Straße "Am Tidehafen" auf die Oberrege abbiegen.

Dabei beachtete er nicht die Vorfahrt.

Das heißt: Er ließ das Polizeiauto nicht vorfahren.

Das Polizeiauto hatte Sonder- und Wegerechte.

Das bedeutet:

  • Polizei, Feuerwehr und Rettung dürfen im Einsatz bestimmte Regeln ignorieren.
  • Sie haben Vorrang vor anderen Fahrzeugen.

Durch den Fehler des 79-Jährigen kam es zum Zusammenstoß.

Im Polizeiauto löste der Airbag aus.

Beide Polizistinnen wurden leicht verletzt.

Eine Beamtin kam zur Untersuchung ins Krankenhaus.

Der 79-jährige Fahrer blieb unverletzt.

Was passiert nach dem Unfall?

Beide Autos sind beschädigt.

Die Polizei Ammerland untersucht den Unfall.

Gegen den 79-Jährigen läuft ein Verfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung.

Das heißt: Er hat andere Menschen nicht vorsichtig genug behandelt.

Warum sind die Regeln wichtig?

Bei Einsatzfahrten mit Blaulicht und Martinshorn haben Einsatzfahrzeuge Vorrang.

Alle anderen Fahrer müssen vorsichtig sein und Platz machen.

Das schützt Leben und Gesundheit.

Bitte beachten Sie

Die Polizei bittet alle Fahrer:

  • Halten Sie sich an die Verkehrsregeln.
  • Achten Sie bei Einsatzfahrten auf die Sonderrechte.
  • Seien Sie rücksichtsvoll und vorsichtig.

So helfen Sie Unfälle zu vermeiden und Leben zu schützen.

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