Neue Regeln für Abfall in Delmenhorst

Geänderte Abfallsatzung: Behälter ab 6 Uhr bereitstellen, Biotonne bleibt bei Bio-Kunststoffen strenger und das Schadstoffmobil endet ab 2027

Änderungen bei der Abfallentsorgung in Delmenhorst

In Delmenhorst sind wesentliche Teile einer geänderten städtischen Abfallsatzung in Kraft getreten. Der Rat der Stadt hatte die Anpassungen in seiner Sitzung am 30. Juni beschlossen.

Abfallbehälter müssen ab sofort ab 6 Uhr bereitstehen

Für Bürgerinnen und Bürger besonders wichtig ist die neue Regelung zur Bereitstellung von Abfallbehältern. Wegen betrieblicher und organisatorischer Anpassungen bei der mit der Entleerung beauftragten Abfallwirtschaft Delmenhorst (ADG) müssen die Behälter ab sofort eine Stunde früher als bislang, also bereits um 6 Uhr, zur Abholung bereitgestellt werden.

Die Änderung gilt für alle Rest-, Gewerbe-, Bio- und Altpapierbehälter sowie für die Gelben Tonnen. An den Entleerungsterminen selbst ändert sich nichts. Diese ergeben sich weiterhin aus dem Abfallkalender. Die ADG will alle Nutzerinnen und Nutzer über Anhänger an den Behältern auf die neue Regelung hinweisen.

Auch Sperrgut muss ab 6 Uhr bereitstehen

Die Vorgabe zur Bereitstellung ab 6 Uhr gilt ebenfalls für die Sperrgut-Abholung. Unverändert bleibt, dass das Abfallsammelfahrzeug den Aufstellplatz auf öffentlichen oder auf dem öffentlichen Verkehr dienenden privaten Straßen anfahren können muss. Laden und Abtransport müssen ohne Schwierigkeiten und Zeitverlust möglich sein.

Außerdem muss bei der Bereitstellung sichergestellt sein, dass der Verkehr nicht behindert wird und dass Verletzungen von Personen und Tieren sowie Beschädigungen von Gegenständen ausgeschlossen sind.

Keine biologisch abbaubaren Kunststoffbeutel in die Biotonne

Mit der Satzungsänderung wurde zudem klargestellt, dass biobasierte und biologisch abbaubare Kunststoffe nicht über die Bioabfallbehälter entsorgt werden dürfen. Das betrifft insbesondere biobasierte Bioabfallsammelbeutel.

Nach Angaben der Stadt zersetzen sich diese Beutel während der Vergärungsphase nicht rückstandslos. Sie müssen deshalb vom Betreiber der Kompostierungsanlage aussortiert werden, was großen Aufwand und hohe Kosten verursacht. Solche Kunststoffe gelten damit als Störstoffe im Bioabfall. Bei falsch befüllten Abfallbehältern kann die ADG die Leerung verweigern.

Schadstoffmobil wird ab 2027 eingestellt

Eine weitere Änderung betrifft die Entsorgung gefährlicher Abfälle aus privaten Haushalten. Das Schadstoffmobil wird ab dem Jahr 2027 eingestellt. Hintergrund ist nach Angaben der Stadt, dass die Anlieferungsmengen dort stark rückläufig waren, seit gefährliche Abfälle ganzjährig im Rückkonsumzentrum an der Steller Straße 36 abgegeben werden können.

Das Rückkonsumzentrum ist montags bis freitags von 9 bis 18 Uhr sowie sonnabends von 9 bis 16 Uhr geöffnet.

Letztmals wird das Schadstoffmobil am 25. und 26. September auf den Graftwiesen stehen.

Kontakt und weitere Informationen

Fragen beantwortet der städtische Fachdienst Umwelt telefonisch unter (04221) 99-2872 und (04221) 99-2186 sowie per E-Mail an [email protected].

Weitere Informationen gibt es in der Pressemitteilung der Stadt Delmenhorst unter www.delmenhorst.de.

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