Park & Collect: Hinweise zum Abstellen von Kraftfahrzeugen am Bahnhof Wissingen
ÖPNV-Nutzerinnen und -Nutzer sollen Fahrzeuge auf öffentlichen Flächen abstellen; Parken auf Privatfläche kostet laut Mitteilung 50 Euro.
Am Bahnhof Wissingen sollten Bürgerinnen und Bürger ihre Kraftfahrzeuge nach Angaben einer aktuellen Bürgerinformation nur auf den dafür vorgesehenen öffentlichen Flächen abstellen. Hintergrund sind Schreiben der Park & Collect AG mit Sitz in München, die derzeit im Umlauf sind.
Der digitale Dienstleister für Grundstücksbesitzer zur Meldung von Falschparkern handelt demnach im Auftrag eines Eigentümers, der die ehemaligen Flächen der Raiffeisen Warengenossenschaft Osnabrücker Land eG (RWO) erworben hat. Die Information richtet sich an Nutzerinnen und Nutzer des ÖPNV am Bahnhof Wissingen und soll auf die aktuelle Situation vor Ort aufmerksam machen.
Nach Darstellung der Mitteilung wird Personen, die auf der genannten Privatfläche parken und das Parkentgelt nicht zahlen, unter anderem Besitzstörung in Verbindung mit verbotener Eigenmacht nach § 858 BGB sowie ein unerlaubter Eingriff in den Geschäftsbetrieb vorgeworfen.
Die asphaltierte Fläche neben dem Bahnhof ist mit einem Bauzaun umgeben. An den beiden Öffnungen sind derzeit Schilder mit der Aufschrift „Privatgrundstück“ sowie den Symbolen „Parken verboten“, „Durchfahrt verboten“ und „Betreten verboten“ angebracht. Zusätzlich weisen zwei kleinere Schilder des Dienstleisters Park & Collect per QR-Code auf die Zahlung eines erhöhten Parkentgelts in Höhe von 50 Euro hin.
Für das Parken auf der Privatfläche wird damit ausdrücklich ein Entgelt von 50 Euro genannt. Weitere Angaben zu Ansprechpartnern, Buchungsmöglichkeiten oder Links enthält die Mitteilung nicht.
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