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Blindgänger-Verdacht bei Sondierungsarbeiten: Evakuierung für rund 4.200 Bewohnerinnen und Bewohner

Verdachtspunkt bei Sondierungsarbeiten

Nordöstlich von Leiferde wurde bei Sondierungsarbeiten ein Verdachtspunkt festgestellt.

Der Verdachtspunkt soll auf einen Blindgänger aus dem Zweiten Weltkrieg hinweisen.

Das teilte die Stadt Braunschweig mit.

Evakuierung am 16. Oktober

Die Stadt plant am Freitag, 16. Oktober, eine Evakuierung.

Die Evakuierung dient der Freilegung und möglichen Entschärfung der Fliegerbombe.

Der Evakuierungsbereich liegt im Umkreis von einem Kilometer.

Nach Angaben der Stadt sind etwa 4200 Bewohnerinnen und Bewohner betroffen.

Diese Bewohnerinnen und Bewohner müssen ihre Häuser bis 8 Uhr verlassen.

Der Evakuierungsbereich erstreckt sich überwiegend über Leiferde.

Der Evakuierungsbereich erstreckt sich überwiegend über Stöckheim.

Er umfasst zudem einzelne Grundstücke im Süden von Rüningen.

Der genaue Bereich wird in Anlagen dargestellt.

Die Anlagen zeigen auch die betroffenen Straßen.

Eine Allgemeinverfügung wird derzeit erstellt.

Der Fundort liegt nach Angaben der Stadt nicht auf öffentlichen Verkehrsflächen.

Der Fundort liegt nach Angaben der Stadt nicht auf bewohnten Grundstücken.

Es besteht keine Gefahr, solange der Blindgänger nicht unkontrolliert freigelegt wird.

Straßensperrungen und Verkehrseinschränkungen

Am 16. Oktober gelten Sperrungen ab 8 Uhr.

  • Die Leipziger Straße wird gesperrt.
  • Der Rüninger Weg wird gesperrt.
  • Der Schenkendamm wird gesperrt.

Die Thiedestraße zwischen Rüningen und Leiferde bleibt für den Verkehr freigegeben.

Die Thiedestraße ist nicht vom Einsatz betroffen.

Der Zugverkehr wird im Laufe des Vormittags unterbrochen.

Der Kampfmittelbeseitigungsdienst legt die Details am Einsatztag fest.

Der Kampfmittelbeseitigungsdienst richtet sich dabei nach dem Fortschritt der Evakuierung.

Der Kampfmittelbeseitigungsdienst richtet sich dabei nach den Erdarbeiten.

Flugverbot im Einsatzgebiet

Für den betroffenen Bereich gilt während der Maßnahme ein Flugverbot.

Das Flugverbot gilt ausdrücklich auch für Drohnen.

Das Flugverbot gilt ausdrücklich auch für andere unbemannte Luftfahrtsysteme.

Entwicklung nach der Entschärfung

Nach einer erfolgreichen Entschärfung sollen alle Sperrungen aufgehoben werden.

Im Laufe des Vormittags wird der Bus- und Straßenbahnverkehr eingeschränkt.

Die Einschränkung betrifft das betroffene Gebiet.

In diesem Gebiet können Fahrgäste aus durchfahrenden Bussen und Bahnen nicht aussteigen.

Die Braunschweiger Verkehrs-GmbH wird gesondert über die Auswirkungen informieren.

Ausweichquartier und Hilfe für Betroffene

Die Stadt stellt ab 8 Uhr eine Aula als Ausweichquartier bereit.

Die Aula liegt in der Grund- und Hauptschule Rüningen.

Die Adresse lautet Thiedestraße 24a.

Die Braunschweiger Verkehrs-GmbH richtet einen kostenlosen Buspendelverkehr ein.

Die konkreten Fahrwege sollen in Kürze veröffentlicht werden.

Bei Hilfe beim Verlassen der Wohnung kann die Feuerwehr helfen.

Auch ein Krankentransport ist möglich.

Betroffene können sich ab sofort an die Feuerwehr Braunschweig wenden.

Die Telefonnummer lautet 0531/19222.

Für allgemeine Informationen gibt es ein Bürgertelefon.

Die Telefonnummer lautet 0531/470-1.

Kontrollen bis 10:30 Uhr

Feuerwehr, Polizei und zentraler Ordnungsdienst prüfen bis 10:30 Uhr Straßenzüge.

Die Prüfer kontrollieren die evakuierten Straßenzüge am Einsatztag.

Die Kontrollen sollen verhindern, dass Menschen im Evakuierungsgebiet bleiben.

Weitere Informationen

Die Stadt stellt weitere Informationen auf ihrer Internetseite bereit.

Die Seite lautet www.braunschweig.de.

Hintergrund zu den Kampfmittelsondierungen

Die Stadt führt nach eigenen Angaben systematisch Kampfmittelsondierungen durch.

Die Stadt nennt das Vorgehen wie bei allen Städten in Niedersachsen.

Dabei werden Verdachtspunkte festgestellt und überprüft.

Ob es sich um einen Blindgänger handelt, kann erst nach Freilegung geklärt werden.

Wenn sich der Verdacht bestätigt, muss der Blindgänger sofort entschärft werden.

Die Stadt nennt mögliche Explosionsgefahr als Grund.

Deshalb muss die Aufgrabung mit einer Evakuierung verbunden werden.