Braunschweig: Fristen zur Briefwahl und Hinweise zur Kommunalwahl

Online-Beantragung bis 8. September, Rücksendung der Wahlbriefe vor dem Auszählen und Möglichkeit der Wahl ohne Wahlbenachrichtigung

Von Presse-Service.de

Die Stadt Braunschweig informiert mit mehreren Hinweisen zur Kommunalwahl über Fristen, Öffnungszeiten und Beratungsangebote rund um Briefwahl und Wahltag.

Briefwahl nur noch bis zum 8. September online beantragen

Der Online-Antrag für Briefwahlunterlagen zur Kommunalwahl ist nur noch bis Dienstag, 8. September, geschaltet. Danach kann eine rechtzeitige Postzustellung nicht mehr gewährleistet werden. Die Stadt empfiehlt deshalb, Briefwahl anschließend nur noch direkt in der Wahlzentrale in der Reichsstraße zu beantragen.

Briefwahlzentrale bis Freitag, 11. September, geöffnet

Bis einschließlich Freitag, 11. September, können Braunschweigerinnen und Braunschweiger, die am Wahltag nicht in ihrem Wahllokal wählen können, Briefwahl im Wahlamt der Stadt beantragen. Die Briefwahlzentrale schließt an diesem Tag um 13 Uhr. Danach endet die allgemeine Ausgabe von Briefwahlunterlagen zur Kommunalwahl.

Am Samstag und Sonntag des Wahlwochenendes werden Briefwahlunterlagen nur noch ausgestellt, wenn schriftlich erklärt wird, dass wegen einer plötzlichen Erkrankung das Wahllokal nicht mehr aufgesucht werden kann. In diesen Fällen können sich Angehörige und Wahlberechtigte unter der Telefonnummer 4 70-4114 oder direkt in der Wahlzentrale in der Reichsstr. 3 beraten lassen.

Öffnungszeiten:

  • Samstag: 8.30 Uhr bis 12 Uhr
  • Sonntag: 8.30 Uhr bis 15 Uhr

Sollte es zu einer Stichwahl in der Direktwahl kommen, werden Briefwahlunterlagen für die Stichwahl frühestens ab Donnerstag, 17. September, ausgegeben. Das gilt auch für die postalische Zustellung von Briefwahlunterlagen für die Stichwahl, die bereits vor dem Hauptwahltag beantragt wurden.

Wahlbriefe rechtzeitig zurücksenden

Das Wahlamt weist darauf hin, dass die Briefwahlunterlagen spätestens am Sonntag um 18 Uhr in der Wahlzentrale in der Reichsstraße 3 vorliegen müssen. Die Deutsche Post AG führt keine Sonderleerungen der Post-Briefkästen anlässlich der Wahl durch. Wahlbriefe, die erst im Laufe des Freitags bei der Deutschen Post eingehen, werden möglicherweise nicht mehr rechtzeitig bis zum Sonntag an das Wahlamt ausgeliefert. Verspätet eingegangene Wahlbriefe werden nicht mehr ausgezählt. Für die rechtzeitige Rücksendung sind die Wählenden selbst verantwortlich.

Wer die Unterlagen noch nicht zurückgesandt hat, sollte sie ab Donnerstag vor der Wahl nur noch direkt in den Hausbriefkasten der Wahlzentrale, Reichsstraße 3, einwerfen oder dort während der Öffnungszeiten abgeben.

Die roten Wahlbriefe der Kommunalwahl können am Sonntag nicht in den Wahllokalen abgegeben werden. Dort kann auch nicht mit den ausgegebenen Briefwahlunterlagen gewählt werden. Mit ausgestellten Briefwahlunterlagen ist bei der Kommunalwahl nur die Briefwahl möglich.

Wählen ohne Wahlbenachrichtigung

Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten oder sie verlegt hat, kann dennoch wählen. Entscheidend ist die Eintragung im Wählerverzeichnis des zuständigen Wahlbezirks. Wer dort eingetragen ist, kann sein Wahlrecht auch mit Personalausweis oder Reisepass wahrnehmen. Ein Ausweisdokument sollten Wahlberechtigte im Wahllokal grundsätzlich dabeihaben, da sich die Wahlvorstände auch bei Vorlage einer Wahlbenachrichtigung einen Ausweis zeigen lassen können.

Personen, die nicht in ein Wählerverzeichnis eingetragen sind, können grundsätzlich nicht an der Kommunalwahl teilnehmen. Ein Antrag auf Eintragung ist nicht mehr möglich. Die Wahlvorstände müssen nicht eingetragene Personen zurückweisen.

Wer nicht weiß, wo sich das Wahllokal befindet, erhält unter der Telefonnummer 0531 470-4114 Auskunft. Informationen stehen außerdem im Internet unter www.braunschweig.de/meinewahl bereit.

Hinweis für Menschen mit rollstuhlgerechtem Zugang

Nicht alle Wahllokale haben einen rollstuhlgerechten Zugang. Wer darauf angewiesen ist, kann noch bis Freitag, 11. September, 13 Uhr, in der Wahlzentrale in der Reichsstraße Briefwahl beantragen. Dort kann auch direkt gewählt werden.

Wahlergebnisse und Auszählung

Unter www.braunschweig.de/wahlergebnis können am Wahlsonntag die laufend eintreffenden Wahlergebnisse aus den Wahllokalen live verfolgt werden. Erste Auszählungsergebnisse werden jedoch nicht vor 19 Uhr erwartet.

Die Auszählung beginnt in den Wahllokalen mit der Direktwahl einer Oberbürgermeisterin oder eines Oberbürgermeisters. Anschließend folgt die Ratswahl, und erst zum Schluss werden die Stimmzettel der Wahlen zu den Stadtbezirksräten ausgezählt. Entsprechend spät, voraussichtlich erst gegen Mitternacht, ist das vorläufige Wahlergebnis in den Stadtbezirken zu erwarten.

Gemeindewahlausschuss tagt am 14. und 21. September

Der Gemeindewahlausschuss für die Stadt Braunschweig kommt am Montag, 14. September, um 14 Uhr zusammen, um das Wahlergebnis der Wahl einer Oberbürgermeisterin oder eines Oberbürgermeisters festzustellen. Außerdem entscheidet der Ausschuss, ob und gegebenenfalls mit welchen Kandidierenden eine Stichwahl durchgeführt werden muss.

Ort: Business Center III, Willy-Brandt-Platz 13, 38102 Braunschweig, Konferenzbereich im Erdgeschoss

Zur Feststellung der endgültigen Wahlergebnisse für die Wahlen zum Rat und zu den Stadtbezirksräten tritt der Gemeindewahlausschuss am selben Ort erneut am Montag, 21. September, um 14 Uhr zusammen. Beide Sitzungen sind öffentlich.

Zentrale telefonische Wahlauskunft

Die zentrale telefonische Wahlauskunft für Fragen rund um die Kommunalwahl ist unter 0531 470-4114 erreichbar. Sie steht außerdem am Samstag vor der Wahl von 8.30 Uhr bis 12 Uhr sowie am Wahlsonntag von 8 Uhr bis 18 Uhr zur Verfügung.

Eigene Anzeige

Hier könnten Ihre Neuigkeiten stehen

Erreichen Sie Menschen in dieser Region – transparent als Anzeige gekennzeichnet.

Jetzt anfragen

Hat dir der Artikel geholfen? Teile ihn gern: