Wahleinspruch im Kreis Leer: Auszählungsfehler in zwei Wahlbezirken, SPD-Mandat betroffen
Die Wahlleitung des Landkreises Leer hat gegen das amtliche Endergebnis der Kreiswahl vom 13. September Einspruch eingelegt. Der Eingang der Mail war am 6. Oktober 2026 um 13:14:44 Uhr UTC. Anlass sind Auszählungsfehler in zwei Wahlbezirken, die nachträglich aufgefallen sind.
Betroffen ist allein die Wahl des Kreistages, nicht die Wahl des Landrates. Über den Wahleinspruch muss der neue Kreistag in seiner konstituierenden Sitzung am 16. November entscheiden.
Betroffene Wahlbezirke
Fehler wurden im Wahlbezirk Warsingsfehn-West in der Gemeinde Moormerland sowie im Schützenhaus Völlenerkönigsfehn in der Gemeinde Westoverledingen festgestellt.
Was bei der Auszählung schiefgelaufen ist
In Warsingsfehn-West waren Stimmzettel, auf denen alle drei Stimmen allein für eine Partei, Wählergemeinschaft oder eine einzelne Person abgegeben worden waren, zu Stapeln gebildet worden. Diese Stapel blieben bei der Auszählung unberücksichtigt. Dadurch wurden dort 876 gültige Stimmen nicht gewertet.
Im Schützenhaus Völlenerkönigsfehn kam es zu einem Übertragungsfehler in die Wahlniederschrift. Die Nachzählung ergab, dass dort 825 statt 754 gültige Stimmen abgegeben worden waren.
Folgen für das Wahlergebnis
Bis auf die Wählergemeinschaften „MOIN Landkreis Leer“ und „Stimme des Bürgers Rhauderfehn“ sowie den Einzelwahlvorschlag Junker sind sämtliche Parteien und Wählergruppen von der fehlerhaften Auszählung in den beiden Wahlbezirken betroffen. Die erforderliche Anpassung verändert die Stimmenzahlen mehrerer Parteien, Wählergemeinschaften und einzelner Kandidatinnen und Kandidaten, nicht aber die Sitzverteilung im Kreistag.
Die Kreiswahlleitung stuft den Fehler dennoch als erheblich ein, weil er mandatsrelevant ist: Aufgrund des zu korrigierenden Ergebnisses verschiebt sich ein Sitz der SPD vom Wahlbereich IV mit den Gemeinden Weener, Bunde und Jemgum in den Wahlbereich II mit den Gemeinden Moormerland und Hesel. Statt Lukas Enno Oltrop müsste für die SPD Carsten Janssen in den Kreistag einziehen.
Wie der Fehler auffiel
Aufgefallen waren die Abweichungen durch statistische Auffälligkeiten, nämlich durch ein Missverhältnis zwischen der Zahl der gültigen Stimmzettel und der Gesamtzahl der gültigen Stimmen. Zwar machten nicht alle Wahlberechtigten von der Möglichkeit Gebrauch, drei Stimmen zu vergeben. Dennoch lag der Mittelwert bei der Kreistagswahl im Landkreis Leer bei 2,94 Stimmen pro Stimmzettel. Davon wichen die Ergebnisse in den betroffenen Wahlbezirken deutlich ab.
Den Hinweis gab ein Bürger, der Kommunalwahlergebnisse aus Niedersachsen mit einer KI-basierten Webanwendung geprüft hatte. Unter anderem im Landkreis Leer hatte er statistische Auffälligkeiten entdeckt. Die Kreiswahlleitung ordnete daraufhin eine Nachzählung an; der Verdacht auf Auszählungsfehler bestätigte sich.
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