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Betreff: STADT DELMENHORST - Pressemitteilung (Nr. 225|26) - Abfallbehälter ab 6 Uhr zur Abholung bereitstellen

Sehr geehrte Redaktionen, anbei erhalten Sie eine Pressemitteilung der Stadt Delmenhorst: Nr. 225|26: Abfallbehälter ab 6 Uhr zur Abholung bereitstellen https://www.delmenhorst.de/aktuelles/pressemitteilungen-2026/260716-abfallbewirtschaftungssatzung.php Änderungen der Satzung in Kraft getreten Abfallbehälter ab 6 Uhr zur Abholung bereitstellen Der Rat der Stadt Delmenhorst hat in seiner Sitzung am 30. Juni einige Änderungen an der städtischen Abfallsatzung beschlossen. Diese sind nun in ihren wesentlichen Teilen in Kraft getreten. Eine für die Bürgerinnen und Bürger wichtige Änderung betrifft die Bereitstellung der Abfallbehälter. Aufgrund betrieblicher und organisatorischer Anpassungen bei der mit der Entleerung beauftragten Abfallwirtschaft Delmenhorst (ADG) sind die Abfallbehälter ab sofort eine Stunde früher als bisher, also bereits um 6 Uhr, zur Entleerung bereitzustellen. Die Regelung gilt für alle Rest-, Gewerbe-, Bio- und Altpapierbehälter sowie für die Gelben Tonnen. Die jeweiligen Entleerungstermine bleiben unverändert und ergeben sich aus dem Abfallkalender. Die ADG wird alle Nutzerinnen und Nutzer der Abfallbehälter über Anhänger an den Behältern über die Neuerung informieren. Die Regelung zur Bereitstellung ab 6 Uhr gilt ebenfalls für die Sperrgut-Abholung. Unverändert gilt, dass die Aufstellung so erfolgen muss, dass das Abfallsammelfahrzeug auf öffentlichen oder dem öffentlichen Verkehr dienenden privaten Straßen an den Aufstellplatz heranfahren kann und das Laden sowie der Abtransport ohne Schwierigkeiten und Zeitverlust möglich sind. Zudem muss bei der Bereitstellung sichergestellt sein, dass der Verkehr nicht behindert wird und eine Verletzung von Personen und Tieren sowie eine Beschädigung von Gegenständen ausgeschlossen sind. Zudem wurde per Satzungsänderung klargestellt, dass biobasierte und biologisch abbaubare Kunststoffe - insbesondere also die biobasierten Bioabfallsammelbeutel - nicht über die Bioabfallbehälter entsorgt werden dürfen. Da sich diese Beutel während der Vergärungsphase nicht rückstandslos zersetzen, sind sie vom Betreiber der Kompostierungsanlage auszusortieren, was mit großem Aufwand und hohen Kosten verbunden ist. Biobasierte und biologisch abbaubare Kunststoffe gelten daher als Störstoffe im Bioabfall. Bei falsch befüllten Abfallbehältern kann die ADG die Leerung der Behälter verweigern. Eine weitere Satzungsanpassung ergibt sich aus dem Beschluss des Rats, das Schadstoffmobil ab dem Jahr 2027 einzustellen. Aufgrund der mittlerweile vorhandenen ganzjährigen Anlieferungsmöglichkeiten von gefährlichen Abfällen aus privaten Haushaltungen auf dem Rückkonsumzentrum an der Steller Straße 36 waren die Anlieferungsmengen am Schadstoffmobil stark rückläufig. Das Rückkonsumzentrum an der Steller Straße 36 hat montags bis freitags von 9 bis 18 Uhr sowie sonnabends von 9 bis 16 Uhr geöffnet. Letztmals wird das Schadstoffmobil am 25. und 26. September auf den Graftwiesen stehen. Fragen beantwortet der städtische Fachdienst Umwelt unter Telefon (04221) 99-2872 und 99-2186 sowie per E-Mail an •••@•••.

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