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Von: Redaktion LK Lüchow-Dannenberg
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Betreff: Pressemitteilung: Führerscheine müssen umgetauscht werden
Landkreis
Lüchow-Dannenberg
Die Landrätin
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Dirk Drazewski / Jenny Raeder
Königsberger Str. 10
29439 Lüchow (Wendland)
Tel.: 05841/120-120
E-Mail: •••@•••
Pressemitteilung: Führerscheine müssen umgetauscht werden
vom 4.9.2026
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Führerscheine müssen umgetauscht werden
Führerscheine die zwischen 2002 und 2004 ausgestellt worden sind, müssen bis zum 19. Januar 2027 umgetauscht werden.
Beim Umtausch des Führerscheins handelt es sich um eine rein verwaltungstechnische Angelegenheit – die Fahrerlaubnis selbst bleibt unverändert bestehen.
Termine für den Führerscheintausch im Landkreis Lüchow-Dannenberg können über das Internetportal www.luechow-dannenberg.de/terminvergabe vereinbart werden. Für Personen, die keinen Internetzugang haben, kann eine telefonische Terminvereinbarung erfolgen (05841-120 725).
Für den Führerscheintausch sind folgende Dokumente vorzulegen: ein gültiges Ausweisdokument (bspw. Personalausweis), der aktuelle Führerschein und ein biometrisches Passfoto. Es fällt eine Gebühr von 31,60 Euro (inklusive Versand des neuen Führerscheins) an.
Hintergrund
Durch den Tausch soll sichergestellt werden, dass in der EU alle Führerscheine ein einheitliches und fälschungssicheres Muster erhalten. Anders als bisher verlieren die Dokumente nach 15 Jahren ihre Gültigkeit. Sie müssen dann – wie zum Beispiel der Personalausweis oder der Reisepass – erneuert werden. Für die ab dem 19. Januar 2013 ausgestellten Führerscheine gilt die 15-Jahres-Gültigkeitsbefristung bereits. Mit der Befristung sollen Fälschungen erschwert werden, da Passfoto und Personendaten regelmäßig aktualisiert werden. Eine ärztliche Untersuchung oder eine Überprüfung der Fahreignung müssen bei der Neubeantragung nicht nachgewiesen werden.
Übersicht der weiteren Daten zum Führerscheintausch
Ausstellungjahr Umtausch zum
2002–2004 19. Januar 2027
2005–2007 19. Januar 2028
2008 19. Januar 2029
2009 19. Januar 2030
2010 19. Januar 2031
2011 19. Januar 2032
2012–18.1.2013 19. Januar 2033
Unabhängig vom Ausstellungsjahr müssen Menschen, die vor 1953 geboren sind, den Führerschein erst zum 19. Januar 2033 umtauschen.
Schöne Grüße
Im Auftrage
DIRK DRAZEWSKI
Landkreis Lüchow-Dannenberg
Die Landrätin
Stabsstelle 01 – Büro der Landrätin
Königsberger Straße 10
29439 Lüchow (Wendland)
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