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Von: Redaktion Rotenburg (Wümme)
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Betreff: ROTENBURG Erinnerung an Reinigungspflicht und Rückschnitt
Guten Morgen in die Redaktion!
In Rücksprache mit den Kollegen noch die lange Version der Erinnerung an Reinigungspflicht und Rückschnitt:
PRESSEMITTEILUNG
Erinnerung an Reinigungspflicht und Rückschnitt
Die Stadt erinnert Grundstückseigentümer und -eigentümerinnen an die Pflicht zur Gehweg- und Straßenreinigung. Auch der Rückschnitt von Büschen und Bäumen sollte nicht vernachlässigt werden. Gerade bei herbstlichem Wetter stellt Laubfall und auch der Überwuchs von Wegen und Straßen, aber auch von Straßenlaternen und Verkehrszeichen eine erhebliche Gefahr für die Allgemeinheit dar.
Die Eigentümer und Eigentümerinnen der bebauten und unbebauten Grundstücke werden daran erinnert, dass die Stadt Rotenburg die Reinigungspflicht auf den Gehwegen und insbesondere auch in verkehrsberuhigten Bereichen (umgangssprachlich auch Spielstraßen genannt) sowie Baustraßen bis zur Straßenmitte gemäß Satzung auf die Eigentümer der angrenzenden Grundstücke übertragen hat.
In verkehrsberuhigten Bereichen sowie Baustraßen ist der gesamte befestigte und unbefestigte Straßenbereich bis zur Mitte der Straße von Laub und anderen Verunreinigungen freizuhalten, in allen anderen Straßen die Gehwege. Für Grundstückseigentümer, die ihrer Reinigungspflicht nicht oder nicht ausreichend nachkommen, kann es daher im Falle eines Unfalls sehr teuer werden.
Die in der Vergangenheit immer wieder festgestellte Entsorgung von Herbstlaub am Fahrbahnrand stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann.
Die Stadt Rotenburg bittet alle Bürger, ihrer Reinigungspflicht nachzukommen, sowie erforderliche Rückschnitte zu veranlassen, so dass Unfälle vermieden werden können.
Mit
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