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Betreff: PM 61/26 Haustiere halten heißt Verantwortung übernehmen
PRESSEMITTEILUNG 61/2026
20. Oktober 2026
Haustiere halten heißt Verantwortung übernehmen
Gemeinde Lilienthal informiert über Pflichten für Hunde- und Katzenhalter - Kennzeichnung, Registrierung und Leinenpflicht schützen Tiere und Menschen
Lilienthal, Oktober 2026. Ob Hund oder Katze: Haustiere bereichern den Alltag und gehören für viele Menschen zur Familie. Mit der Haltung sind jedoch auch Pflichten verbunden, die nicht allen Tierhaltern bekannt sind. Die Gemeinde Lilienthal informiert deshalb über die wichtigsten gesetzlichen Regelungen für Hunde und freilaufende Katzen. Sie dienen dem Schutz der Tiere, der Halter und der Allgemeinheit. Ziel ist es, Konflikte zu vermeiden und Tiere im Bedarfsfall schnell ihren Haltern zuordnen zu können.
Hunde: Kennzeichnung, Versicherung und Registrierung sind Pflicht
Wer einen Hund hält, muss in Niedersachsen verschiedene gesetzliche Vorgaben beachten. Für Hunde, die älter als sechs Monate sind, gelten insbesondere die elektronische Kennzeichnungspflicht, die Pflicht zum Abschluss einer Haftpflichtversicherung, der sogenannte Sachkundenachweis auch Hundeführerschein genannt, die Registrierung im Niedersächsischen Hunderegister und die Hundesteuerpflicht.
Die elektronische Kennzeichnung erfolgt durch einen Mikrochip, der in einer Tierarztpraxis eingesetzt wird und eine individuelle Identifikationsnummer enthält. Diese muss im Niedersächsischen Hunderegister durch den Halter hinterlegt werden. Die Registrierung ist online unter www.hunderegister-nds.de für 14,50 Euro möglich. Alternativ können Hundehalter ihren Hund telefonisch unter 0441 390 10 400 oder mithilfe eines Formulars aus dem Ordnungsamt der Gemeinde Lilienthal anmelden. Diese Wege kosten jeweils 23,50 Euro. Ändern sich die persönlichen Daten oder zieht ein Hund mit seinem Menschen in eine andere Gemeinde, müssen die Angaben im Register entsprechend aktualisiert werden. Auch eine Abmeldung, beispielsweise nach einem Umzug ins Ausland oder dem Tod des Tieres, ist erforderlich. Die Registrierung ist mehr als eine Formalität: Läuft ein Hund weg oder kommt es zu einem Beißvorfall, kann über die hinterlegten Daten schneller festgestellt werden, wer für das Tier verantwortlich ist.
Ebenfalls vorgeschrieben ist eine Hundehalterhaftpflichtversicherung. Sie muss mindestens 500.000 Euro für Personenschäden und 250.000 Euro für Sachschäden abdecken. Verursacht ein Hund beispielsweise einen Unfall oder verletzt er einen Menschen, können erhebliche Kosten entstehen. Die Versicherung schützt vor den finanziellen Folgen solcher Schäden und bietet zugleich Geschädigten eine wichtige Absicherung.
Wer einen Hund hält, muss außerdem einen Sachkundenachweis erbringen. Dieser besteht aus einer theoretischen Prüfung vor Beginn der Hundehaltung und einer praktischen Prüfung innerhalb des ersten Jahres. Dabei wird geprüft, ob Hundehalter ihren Hund sicher und verantwortungsvoll führen können. Wer innerhalb der vergangenen zehn Jahre nachweislich mindestens zwei Jahre ununterbrochen einen Hund gehalten hat, ist von der Prüfungspflicht befreit. Der Sachkundenachweis soll dazu beitragen, dass Hundehalter das Verhalten ihrer Tiere einschätzen, Gefahrensituationen erkennen und ihre Hunde sicher und artgerecht führen können.
Hundesteuer und Hundemarke nicht vergessen
Neben den landesrechtlichen Pflichten ist auch die Hundesteuer zu beachten. Wer einen Hund neu aufnimmt oder mit einem Hund nach Lilienthal zieht, muss ihn bei der Gemeinde zur Hundesteuer anmelden. Nach der Anmeldung wird eine Hundesteuermarke ausgegeben, die der Hund entsprechend den geltenden Vorgaben tragen muss. Die Marke sollte bei Spaziergängen und Ausflügen deshalb nicht fehlen. Wichtig: Die steuerliche Anmeldung ersetzt weder die Kennzeichnung noch die Registrierung im Niedersächsischen Hunderegister. Es handelt sich um voneinander unabhängige Pflichten.
Durch das Ordnungsamt der Gemeinde Lilienthal kann es zu stichprobenartigen Kontrollen kommen, um die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben zur Hundehaltung zu überprüfen. Bei Hinweisen auf mögliche Verstöße kann das Ordnungsamt die erforderlichen Nachweise anfordern.
Freilaufende Katzen: Kastration und Kennzeichnung sind vorgeschrieben
Auch für Katzenhalter gibt es in Lilienthal besondere Regelungen. Wer eine Freigänger Katze hält, muss sie zuvor von einer Tierärztin oder einem Tierarzt kastrieren und durch einen Mikrochip oder eine Tätowierung kennzeichnen lassen. Außerdem muss die Katze in einem Haustierregister, wie z.B. TASSO oder FINDEFIX registriert werden. Die Kastrations- und Kennzeichnungspflicht ist in einer Verordnung der Gemeinde Lilienthal festgelegt. Sie soll verhindern, dass sich freilaufende Tiere unkontrolliert vermehren. Denn zu viele Katzen können dazu führen, dass nicht alle ausreichend versorgt werden, sie erkranken oder in Tierheimen untergebracht werden müssen, die vielerorts bereits stark ausgelastet sind. Die Kennzeichnung und Registrierung helfen außerdem dabei, entlaufene Katzen ihren Haltern zuzuordnen.
Die Regelung betrifft nicht nur Menschen, die eine Katze als Haustier halten: Als Katzenhalter im Sinne der Verordnung gilt auch, wer freilaufenden Katzen regelmäßig Futter zur Verfügung stellt. Verstöße gegen die Kastrations-, Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht können als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße von bis zu 5.000 Euro geahndet werden.
Verantwortung, die allen zugutekommt
Die gesetzlichen Regelungen sind keine bloße Bürokratie. Sie schaffen klare Verantwortlichkeiten, helfen bei der Zuordnung von Tieren und tragen zum Schutz von Menschen, Haus- und Wildtieren bei. Wer sich ein Haustier anschafft, sollte sich deshalb frühzeitig über die geltenden Pflichten informieren und diese zuverlässig erfüllen. So lassen sich viele Probleme vermeiden und ein gutes Zusammenleben von Menschen und Tieren wird erleichtert.
Weitere Informationen zur Hundehaltung, zur Hundesteuer und zu den geltenden Regelungen für freilaufende Katzen sind auf der Internetseite der Gemeinde Lilienthal unter www.lilienthal.de zu finden.
Marilena Koch
Öffentlichkeitsarbeit und Tourismus
Gemeinde Lilienthal
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