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Umtausch von Führerscheinen: Frist bis 19. Januar 2027
Umtauschpflicht für bestimmte Führerscheine
Führerscheine, die zwischen 2002 und 2004 ausgestellt wurden, müssen umgetauscht werden.
Die Frist endet am 19. Januar 2027.
Der Umtausch bleibt eine verwaltungstechnische Aufgabe.
Die Fahrerlaubnis bleibt unverändert bestehen.
Termine im Landkreis Lüchow-Dannenberg
Der Landkreis Lüchow-Dannenberg nennt Termine für den Führerscheintausch.
Die Terminvereinbarung erfolgt online über www.luechow-dannenberg.de/terminvergabe.
Wer keinen Internetzugang hat, kann telefonisch einen Termin vereinbaren.
Die Telefonnummer lautet 05841-120 725.
Benötigte Unterlagen und Kosten
Beim Umtausch müssen ein gültiges Ausweisdokument vorliegen.
Das Ausweisdokument ist zum Beispiel der Personalausweis.
Außerdem muss der aktuelle Führerschein vorgelegt werden.
Zusätzlich muss ein biometrisches Passfoto vorgelegt werden.
Für den Umtausch fällt eine Gebühr von 31,60 Euro an.
In der Gebühr ist der Versand des neuen Führerscheins enthalten.
Hintergrund der Umstellung
Mit dem Tausch soll ein einheitliches EU-Muster gesichert werden.
Das Muster soll fälschungssicher sein.
Nach der Umstellung verlieren die Dokumente nach 15 Jahren ihre Gültigkeit.
Dann müssen die Dokumente erneuert werden.
Für Führerscheine, die ab dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, gilt diese 15-Jahres-Frist bereits.
Bei der Neubeantragung muss keine ärztliche Untersuchung nachgewiesen werden.
Auch eine Überprüfung der Fahreignung muss nicht nachgewiesen werden.
Fristen nach Ausstellungsjahr
- Ausstellungsjahr 2002 bis 2004: Umtausch bis 19. Januar 2027.
- Ausstellungsjahr 2005 bis 2007: Umtausch bis 19. Januar 2028.
- Ausstellungsjahr 2008: Umtausch bis 19. Januar 2029.
- Ausstellungsjahr 2009: Umtausch bis 19. Januar 2030.
- Ausstellungsjahr 2010: Umtausch bis 19. Januar 2031.
- Ausstellungsjahr 2011: Umtausch bis 19. Januar 2032.
- Ausstellungsjahr 2012 bis 18. Januar 2013: Umtausch bis 19. Januar 2033.
Zusätzliche Frist für ältere Jahrgänge
Unabhängig vom Ausstellungsjahr müssen Menschen vor 1953 den Führerschein umtauschen.
Die Frist endet am 19. Januar 2033.