Kommunalwahl: Buchholz bereitet den Versand der Briefwahlunterlagen vor

Briefwahlunterlagen beantragen und persönliche Stimmabgabe ab 17. August im Wahlbüro oder Bürgerbüro möglich

Kommunalwahl: Buchholz bereitet den Versand der Briefwahlunterlagen vor
Foto: Redaktion Buchholz in der Nordheide (Pressemitteilung)Bild 1 von 2

Wahl im Wahlbüro und Bürgerbüro ab jetzt möglich

Die Stadtverwaltung Buchholz hat die Wahlunterlagen für die Kommunalwahl am 13. September erhalten. Nach Angaben der Verwaltung werden derzeit vier Paletten mit Material aufbereitet und anschließend an Briefwahlantragstellende versandt.

Damit ist auch die Wahl im Wahlbüro beziehungsweise Bürgerbüro ab sofort möglich. Briefwahlunterlagen können über die zugesandte Wahlbenachrichtigung, online unter www.wahlschein.de/03353005 oder persönlich im Wahlbüro beantragt und abgeholt werden.

Ab Montag, 17. August, ist dort zudem die persönliche Stimmabgabe möglich. Zur Stimmabgabe müssen der Wahlschein oder der Personalausweis mitgebracht werden.

Wahlberechtigt ist, wer das 16. Lebensjahr vollendet hat, eine EU-Staatsbürgerschaft besitzt, seit mindestens drei Monaten in Buchholz gemeldet ist und nicht vom aktiven Wahlrecht ausgeschlossen wurde.

Ausgefüllte Briefwahlunterlagen, die per Post zurückgesendet werden, müssen rechtzeitig vor dem 13. September bei der Stadtverwaltung eingehen. Alternativ können die Unterlagen direkt im Bürgerbüro oder im Wahlbüro in eine Urne eingeworfen werden.

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