Ferienbetreuung in der Region: Gemeinden und Landkreis planen engere Zusammenarbeit
Hameln, Hessisch Oldendorf und Emmerthal stimmen sich mit dem Landkreis Hameln-Pyrmont ab, um Ganztagsbetreuung in den Schulferien verlässlich umzusetzen und Angebote vor Ort bedarfsgerecht zu verknüpfen

Die Städte Hameln und Hessisch Oldendorf sowie die Gemeinde Emmerthal wollen bei der Ferienbetreuung für Grundschulkinder künftig enger zusammenarbeiten. Gemeinsam mit dem Landkreis Hameln-Pyrmont haben die drei Kommunen beraten, wie der neue gesetzliche Anspruch auf Ganztagsbetreuung auch während der Schulferien verlässlich umgesetzt werden kann.
Nach Angaben aus der gemeinsamen Presseinformation verliefen die Gespräche mit dem Landkreis konstruktiv. Ziel ist es, die Ferienbetreuung möglichst vor Ort zu organisieren und Angebote zu schaffen, die sich am tatsächlichen Bedarf der Familien orientieren. Zugleich soll die Finanzierung für die Kommunen tragfähig bleiben.
Gemeinsame Organisation statt neuer Parallelstrukturen
Hameln, Hessisch Oldendorf und Emmerthal wollen ihren politischen Gremien vorschlagen, die Ferienbetreuung künftig selbst zu organisieren. Dabei sollen vorhandene Angebote und Erfahrungen vor Ort genutzt und weiterentwickelt werden. Auch Vereine, Verbände, die Jugendpflege und ehrenamtlich Engagierte sollen nach Möglichkeit einbezogen werden.
Die Betreuung soll möglichst wohnortnah und flexibel gestaltet werden. Neue Parallelstrukturen wollen die Kommunen vermeiden. Stattdessen sollen bestehende Angebote sinnvoll miteinander verbunden und dort ergänzt werden, wo zusätzlicher Bedarf besteht.
„Gemeinsam schaffen wir eine gute Grundlage für ein hochwertiges und verlässliches Betreuungsangebot“, erklären die Bürgermeister der beteiligten Kommunen.
Start der ersten Angebote in den Herbstferien 2026
Die ersten gemeinsamen Angebote sollen bereits in den Herbstferien 2026 starten. Mit der gemeinsamen Planung wollen Hameln, Hessisch Oldendorf und Emmerthal dafür sorgen, dass Familien auch in den Schulferien auf verlässliche Betreuungsangebote zurückgreifen können. Die enge Abstimmung mit dem Landkreis bildet dafür die Grundlage.
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