Hameln räumt Grundrechtsverletzung bei Türöffnungen ein
Gutachten: Keine tragfähige Grundlage – Stadt übernimmt Verantwortung und kündigt Konsequenzen an

Die Stadt Hameln hat Fehler bei einer Kontrollaktion in zwei Häusern in der Koppenstraße eingeräumt und Konsequenzen angekündigt. Das geht aus einer Pressemitteilung der Verwaltung hervor, die sich auf eine interne Untersuchung und ein Gutachten der städtischen Rechtsabteilung stützt.
Im Mittelpunkt steht der Einsatz vom 11. Juni, bei dem Mitarbeiter der Ordnungsabteilung gemeinsam mit Polizei, Feuerwehr und weiteren Behördenvertretern die beiden Objekte kontrollierten. Dabei wurden insgesamt vier Wohnungstüren zwangsweise geöffnet.
Rechtsabteilung sieht keine tragfähige Grundlage
Nach Angaben der Stadt kommt ein inzwischen vorliegendes Gutachten zu dem Ergebnis, dass es „keine Anhaltspunkte“ gegeben habe, die einen derart schwerwiegenden Grundrechtseingriff rechtfertigen konnten. Die Verwaltung erklärt dazu: „Mit dem heutigen Wissen hätten wir die Wohnungstüren nicht geöffnet.“
In einer ersten Stellungnahme hatte sich die Stadt noch auf das Niedersächsische Polizei- und Ordnungsbehördengesetz berufen. Nun rückt sie von dieser Bewertung ab. Nach Prüfung sämtlicher Einsatzberichte und rechtlicher Bewertung habe für das zwangsweise Öffnen mehrerer Wohnungstüren keine tragfähige und nachweisbare rechtliche Grundlage festgestellt werden können.
Hinweise auf mehrere Verstöße waren Auslöser der Kontrolle
Nach Angaben aus dem Rathaus lagen den beteiligten Behörden konkrete Hinweise auf melderechtliche Vergehen, ungeklärte Wohn- und Aufenthaltsverhältnisse, baurechtliche Verstöße sowie Schwarzarbeit vor. Insbesondere habe es Anhaltspunkte dafür gegeben, dass sich mehrere Personen tatsächlich in dem Objekt aufhielten, obwohl sie dort melderechtlich nicht oder nicht mehr erfasst waren. Zudem sei es um Aufenthaltsermittlungen und ungeklärte aufenthaltsrechtliche Verhältnisse gegangen.
Bereits am 6. Mai hatte sich die Lage in der Koppenstraße nach Darstellung der Stadt zugespitzt. Anlass war ein Abschleppvorgang. Eine Mitarbeiterin der Ordnungsabteilung sei von Personen aus dem später kontrollierten Objekt beleidigt, bedroht und körperlich angegangen worden. Deshalb habe die Stadt die Polizei von Beginn an in die Vorbereitung des Einsatzes am 11. Juni eingebunden, um die eingesetzten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu schützen.
Kritik an Dokumentation und Verhältnismäßigkeit
Die Verwaltung betont in ihrer Mitteilung die besondere Bedeutung des Grundrechts auf Unverletzlichkeit der Wohnung. Die zwangsweise Öffnung einer Wohnung sei ein besonders intensiver Grundrechtseingriff. Dafür brauche es für jede einzelne Wohnung eine eigenständige gesetzliche Ermächtigung, eine konkrete Tatsachengrundlage, eine strikte Einzelfallprüfung sowie die Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit.
Die nachträgliche Überprüfung habe ergeben, dass diese Voraussetzungen hinsichtlich der Türöffnungen nicht hinreichend nachgewiesen werden konnten. Nach Darstellung der Stadt fehlte insbesondere eine nachvollziehbare Dokumentation, aus der hervorgeht, aufgrund welcher konkreten Tatsachen das gewaltsame Öffnen jeder einzelnen Wohnung erforderlich und rechtlich zulässig gewesen sein soll.
Stadt übernimmt Verantwortung
Die Stadt erklärt, sie übernehme für das Vorgehen die Verantwortung. Oberbürgermeister Claudio Griese bedauere die Verletzung des grundrechtlich geschützten Vertrauens der betroffenen Bewohnerinnen und Bewohner sowie die Beschädigungen am Eigentum der Hauseigentümerin ausdrücklich. Das Vorgehen entspreche nicht dem eigenen Verständnis eines rechtsstaatlichen Verwaltungshandelns.
Den von der betroffenen Hauseigentümerin geltend gemachten Schaden, der durch die Türöffnungen entstanden ist, hat die Stadt nach eigenen Angaben bereits dem Kommunalen Schadenausgleich gemeldet.
Diese Konsequenzen kündigt die Verwaltung an
- Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der beteiligten Organisationseinheiten sollen künftig regelmäßig verpflichtend zu den verfassungsrechtlichen Anforderungen bei Grundrechtseingriffen geschult werden.
- Wesentliche tatsächliche und rechtliche Entscheidungsgrundlagen müssen vollständig, nachvollziehbar und zeitnah dokumentiert und aktenkundig gemacht werden.
- Bei Maßnahmen mit erheblicher Grundrechtsrelevanz, besonderer rechtlicher Komplexität oder erheblicher öffentlicher Bedeutung sollen Vorgesetzte, zuständige Dezernenten und gegebenenfalls auch der Oberbürgermeister frühzeitig eingebunden werden.
- Einsatzberichte müssen unmittelbar nach Abschluss eines Einsatzes gefertigt und vollständig zu den Verwaltungsakten genommen werden.
- Darüber hinaus prüft die Stadt weitere Konsequenzen „in jeglicher Hinsicht“.
Die Verwaltung erklärt dazu, Rechtsstaatlichkeit bedeute nicht, dass Fehler ausgeschlossen seien. Entscheidend sei vielmehr, Fehler offen einzugestehen, ihre Ursachen aufzuarbeiten, die Betroffenen angemessen zu entschädigen und durch organisatorische Änderungen vergleichbare Grundrechtsverletzungen künftig zu verhindern.
Verdacht gegen Objekte nach Angaben der Stadt bestätigt
Unabhängig von den eingeräumten Fehlern sieht die Stadt den anfänglichen Verdacht in Bezug auf die kontrollierten Objekte als bestätigt an. Nach Informationen aus dem Rathaus befindet sich eine bei der Kontrollaktion angetroffene Person inzwischen in Sicherungshaft. Die Ausländerbehörde habe aufenthaltsbeendende Maßnahmen eingeleitet.
Außerdem verweisen die Behörden auf melderechtliche Verstöße, vier nicht genehmigte Wohneinheiten sowie weitere baurechtliche Verstöße, darunter nicht genehmigte Wanddurchbrüche und unzureichenden Brandschutz.
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