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Hameln sucht Kandidatinnen und Kandidaten für den Beirat für Menschen mit Behinderung
Die Stadt Hameln sucht Kandidatinnen und Kandidaten für den Beirat.
Menschen mit Behinderung sollen dort vertreten sein.
Die Stadt nimmt Bewerbungen noch bis Montag, 12. Oktober, an.
Der Beirat wird am Montag, 2. November, um 18 Uhr neu gewählt.
Die Wahl findet im Kultur- und Bildungshaus Regenbogen statt.
Der Beirat ist ein ehrenamtliches Gremium.
Der Beirat vertritt die Interessen von Menschen mit Behinderung gegenüber Verwaltung.
Der Beirat vertritt die Interessen von Menschen mit Behinderung gegenüber Politik.
Der Beirat macht Barrieren im Alltag sichtbar.
Der Beirat bringt Fragen, Empfehlungen und Anträge in Politik ein.
Der Beirat bringt Fragen, Empfehlungen und Anträge in Verwaltung ein.
Dabei geht es auch um bauliche Barrierefreiheit.
Dabei geht es auch um verständliche und zugängliche Informationen.
Dazu gehören außerdem Freizeit- und Kulturangebote.
Wer kann kandidieren
Kandidieren können Bürgerinnen und Bürger am Wahltag mindestens 18 Jahre.
Die Kandidatin oder der Kandidat muss in Hameln wohnen.
Die Kandidatin oder der Kandidat muss eine amtlich anerkannte Behinderung haben.
Der Grad der Behinderung muss mindestens 50 betragen.
Auch Eltern minderjähriger Betroffener können kandidieren.
Vorkenntnisse in Kommunalpolitik sind nicht erforderlich.
Vorkenntnisse in Verwaltungsabläufen sind nicht erforderlich.
Bewerbung und Frist
Die Bewerbung ist formlos möglich.
Die Bewerbung muss bis Montag, 12. Oktober, bei der Stadt Hameln eingehen.
Die Stadt Hameln nimmt Bewerbungen per Post entgegen.
Die Stadt Hameln nimmt Bewerbungen auch persönlich entgegen.
Persönlich nimmt Familie im Zentrum die Bewerbungen an.
Familie im Zentrum liegt an der Osterstraße 46.
Familie im Zentrum liegt in 31785 Hameln.
Die Stadt nimmt Bewerbungen auch per E-Mail entgegen.
Die E-Mail-Adresse lautet [email protected].
Kontakt
Fragen beantwortet Jana Grundei.
Jana Grundei ist unter der Telefonnummer 0151/292 686 93 erreichbar.
Dauer der Amtszeit
Der neu gewählte Beirat bleibt fünf Jahre im Amt.