Northeim aktualisiert Förderrichtlinie für die Innenstadt
Zuschüsse für Fassaden, Dächer, Fenster, Wärmedämmung und barrierefreie Zugänge
Die Stadt Northeim hat ihre Förderrichtlinie für das Sanierungsgebiet „Innenstadt“ überarbeitet und unterstützt Eigentümerinnen und Eigentümer privater Gebäude künftig mit Zuschüssen für Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen. Ziel ist es, die historische Innenstadt weiter aufzuwerten, Gebäude zu erhalten und das Stadtbild nachhaltig zu verbessern.
Nach Angaben der Stadt ist die Förderung ein Baustein der Städtebauförderung von Bund und Land. Sie soll dazu beitragen, die Attraktivität der Northeimer Innenstadt langfristig zu sichern, historische Bausubstanz zu erhalten und private Investitionen zu unterstützen.
Welche Maßnahmen gefördert werden
Bezuschusst werden unter anderem die Sanierung von Fassaden und Dächern, die Erneuerung von Fenstern, Maßnahmen zur Wärmedämmung sowie die Schaffung barrierefreier Zugänge. Auch weitere Arbeiten, die den Zustand und die Nutzung von Gebäuden verbessern, können gefördert werden.
Unter bestimmten Voraussetzungen sind außerdem Zuschüsse für Planungsleistungen, Modernisierungsvoruntersuchungen sowie für Maßnahmen zur geordneten Unterbringung von Fahrrädern, Kinderwagen oder Müllbehältern möglich.
Höhe der Zuschüsse
Die Förderung erfolgt in der Regel als pauschaler Zuschuss. Eigentümerinnen und Eigentümer können bis zu 30 Prozent der förderfähigen Kosten erhalten. Für denkmalgeschützte Gebäude ist eine Förderung von bis zu 40 Prozent möglich. Die maximale Zuschusshöhe wurde nach Angaben der Stadt gegenüber der bisherigen Regelung angehoben und an die Entwicklung der Baukosten angepasst.
Voraussetzungen für eine Förderung
Voraussetzung ist, dass sich das Gebäude innerhalb des förmlich festgelegten Sanierungsgebiets „Innenstadt“ befindet. Die Abgrenzung des Gebiets ist auf der Internetseite der Stadt Northeim einsehbar: Sanierungsgebiet „Innenstadt“ auf der Website der Stadt Northeim.
Wichtig vor Beginn der Arbeiten
Vor Beginn einer Baumaßnahme muss eine Modernisierungs- und Instandsetzungsvereinbarung mit der Stadt Northeim abgeschlossen werden. Erst danach dürfen die Arbeiten aufgenommen werden. Zudem müssen die erforderlichen Genehmigungen vorliegen und für die einzelnen Gewerke mehrere Vergleichsangebote eingeholt werden.
Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. Über die Bewilligung der Anträge entscheidet die Stadt im Rahmen der verfügbaren Fördermittel. Für jedes Gebäude kann die Förderung während der Laufzeit des Sanierungsgebiets grundsätzlich nur einmal gewährt werden. Außerdem ist die Städtebauförderung nachrangig zu anderen Fördermöglichkeiten einzusetzen.
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