Einfache Sprache

Leicht verletzter 12-jähriger E-Scooter-Fahrer bei Unfall in Stadthagen

In Stadthagen verletzte sich am Mittwochabend ein 12-jähriger Fahrer eines E-Scooters leicht.

Der Unfall passierte am 2. September 2026 in der Bahnhofstraße.

Die Polizei meldete den Vorfall gegen 18.42 Uhr.

Geschehen

Ein 45-jähriger Mann wollte vom Firmengelände in die Bahnhofstraße abbiegen.

Der Mann fuhr nach Polizeiangaben einen Mercedes.

Der Fahrer kam aus der Samtgemeinde Niedernwöhren.

Beim Überqueren des Geh- und Radwegs übersah der Fahrer den Jungen.

Nach ersten Erkenntnissen kam der Junge von links.

Der Junge fuhr in Stadthagen mit einem E-Scooter.

Es kam zu einem Zusammenstoß der beiden Fahrzeuge.

Der 12-Jährige wurde dabei leicht verletzt.

Ein Rettungsdienst versorgte den Jungen direkt vor Ort.

Nach Polizeiangaben war ein Transport in ein Krankenhaus nicht nötig.

Schaden

Die Polizei schätzte den Gesamtsachschaden auf gut 2.000 Euro.

Hinweis zur Nutzung von E-Scootern

Die Polizei wies auf Regeln für E-Scooter im öffentlichen Straßenverkehr hin.

Die Nutzung ist demnach erst ab einem Mindestalter von 14 Jahren erlaubt.

Kinder unter 14 Jahren dürfen Elektrokleinstfahrzeuge nicht auf öffentlichen Straßen führen.

Die Polizei appellierte an Eltern und Erziehungsberechtigte.

Eltern und Erziehungsberechtigte sollen die Nutzung vor dem 14.

Geburtstag verhindern.