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Schwerpunktkontrollen im Straßenverkehr: Verstöße bei Fahrrad-, Pedelec- und E-Scooter-Fahrenden
Die Polizei führte am Mittwoch im Altkreis Norden Schwerpunktkontrollen durch.
Die Kontrolle fand in der Region Norden statt.
Die Polizei richtete den Schwerpunkt auf Fahrradfahrende und Pedelec-Fahrende.
Die Polizei kontrollierte außerdem E-Scooter-Fahrende.
Die Polizei kontrollierte zudem vereinzelt Autofahrerinnen und Autofahrer.
Festgestellte Verstöße bei Fahrrad und Pedelec
Die Polizei stellte mehrere Verstöße fest.
Bei Fahrrad- und Pedelec-Fahrenden ahndeten die Einsatzkräfte vier Rotlichtverstöße.
Die Rotlichtverstöße standen im Zusammenhang mit einem Grünpfeil.
In einem Fall befuhren Radfahrende eine Fußgängerzone verbotswidrig.
Drei weitere Radfahrende nutzten einen Gehweg unzulässig.
Zusätzlich stellten die Einsatzkräfte einen Verstoß durch verbotswidrige Mobiltelefon-Nutzung fest.
Die verbotswidrige Nutzung betraf die Fahrt.
Festgestellte Verstöße bei E-Scootern
Auch bei den E-Scooter-Kontrollen gab es Beanstandungen.
Die Einsatzkräfte registrierten jeweils einen Verstoß gegen verbotswidriges Befahren eines Gehwegs.
Die Einsatzkräfte registrierten jeweils einen Verstoß gegen verbotswidriges Befahren einer Fußgängerzone.
In einem weiteren Fall missachteten E-Scooter-Fahrende das Verkehrszeichen „Verbot für Radverkehr“.
Die Polizei weist darauf hin, dass dieses Verkehrszeichen auch für E-Scooter gilt.
Bei einem E-Scooter-Fahrer stellten die Einsatzkräfte Beeinflussung durch berauschende Mittel fest.
Die Polizei untersagte die Weiterfahrt.
Die Polizei entnahm bei dem E-Scooter-Fahrer eine Blutprobe.
Festgestellte Verstöße bei Autofahrenden
Bei den kontrollierten Autofahrenden stellte die Polizei einen Verstoß fest.
Der Verstoß betraf die verbotswidrige Nutzung eines Mobiltelefons.
Die verbotswidrige Nutzung betraf die Fahrt.
Die Polizei stellte zudem fest, dass ein Kind ohne Sicherung befördert wurde.
Weitere Feststellungen bei einem Pedelec-Fahrer
Bei der Kontrolle eines Pedelec-Fahrers fanden die Einsatzkräfte Betäubungsmittel.
Die Einsatzkräfte fanden außerdem ein Einhandmesser.
Die Polizei stellte die Gegenstände sicher.
Die Polizei leitete erforderliche polizeiliche Maßnahmen ein.
Haftbefehl und weitere angekündigte Kontrollen
Bei einer weiteren Kontrolle stellte die Polizei einen offenen Haftbefehl fest.
Der Haftbefehl richtete sich gegen eine Person.
Die Polizei vollstreckte den Haftbefehl anschließend.
Die Polizei kündigte weitere Kontrollen an.
Die Polizei führt solche Kontrollen sowohl angekündigt als auch unangekündigt durch.