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Soziales

Beirat für Menschen mit Behinderung in Delmenhorst neu gewählt

Wahl am 9. September im City-Center: 9 bis 13 Uhr, vorzeitige Stimmabgabe bis 8. September

Von Delmenhorsts Redaktion07.09.26, 18:38

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Wahl des Behindertenbeirats in Delmenhorst
Foto: KI-generiertes Symbolbild · Hessen App GmbH
09Sep

Wahl des Behindertenbeirats in Delmenhorst

09:00 Uhr

Multifunktionsraum des City-Centers · Delmenhorst

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In Delmenhorst wird der Beirat für die Belange von Menschen mit Behinderung neu gewählt. Die Stadtverwaltung erinnert daran, dass die Wahl des Behindertenbeirats für Mittwoch, 9. September, von 9 bis 13 Uhr im Multifunktionsraum des City-Centers vorgesehen ist. Der Eingang erfolgt über die Mühlenstraße.

Zusätzlich besteht die Möglichkeit, die Stimme bereits bis zum 8. September zu den allgemeinen Dienstzeiten im Wahlraum im Multifunktionsraum des City-Centers abzugeben. Voraussetzung dafür ist, dass die Wahlberechtigung nachgewiesen wurde.

Die Neuwahl ist notwendig, weil die Amtszeit des aktuellen Behindertenbeirats im September endet. Laut Satzung sind daher Neuwahlen erforderlich. Wahlberechtigt sind alle anerkannt behinderten Menschen unabhängig vom Grad der Behinderung, die am Wahltag mindestens 16 Jahre alt sind und seit drei Monaten ihren ersten Wohnsitz in Delmenhorst haben.

Als Nachweis ist der Schwerbehindertenausweis zusammen mit dem gültigen Personalausweis vorzulegen. Falls kein Schwerbehindertenausweis vorhanden ist, weil ein Grad der Behinderung unter 50 festgestellt wurde, muss der versorgungsamtliche Feststellungsbescheid mitgebracht werden.

Die Wahl erfolgt in einem Wahlgang mit Stimmzettel. Jede wahlberechtigte Person hat maximal neun Stimmen und kann diese auf die Kandidatinnen und Kandidaten verteilen, wobei pro Kandidat höchstens eine Stimme abgegeben werden darf. Gewählt sind die Kandidatinnen und Kandidaten mit der höchsten Stimmenanzahl.

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