Delmenhorst: 18 Polizeikontrollen zu Böllern und Schreckschusswaffen

Die Polizei stellte bei Kontrollen in Delmenhorst mehrere Verstöße mit Böllern und Schreckschusswaffen fest. Jugendliche wurden an ihre Erziehungsberechtigten übergeben.

Von Delmenhorsts Redaktion1 Min. Lesezeit
Neutrale Ermittlungen

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Die Polizei hat am 31. Oktober und 1. November 2026 im Stadtgebiet Delmenhorst verstärkt kontrolliert, ob Böller abgebrannt und Schreckschusswaffen gebraucht wurden. Insgesamt fanden 18 Kontrollen mit diesem Bezug statt. Dabei stellte die Polizei mehrere Verstöße fest und leitete Straf- sowie Ordnungswidrigkeitenverfahren ein.

Mehrere Jugendliche betroffen

Am 31. Oktober trafen Beamte gegen 19.05 Uhr in der Bremer Straße einen 16-Jährigen und ein zwölfjähriges Kind beim Zünden von Böllern an. Beide versuchten, mit einem Pedelec zu flüchten, wurden nach kurzer Verfolgung gestellt und ihren Erziehungsberechtigten übergeben. Gegen sie wurde ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.

Gegen 21.25 Uhr bemerkten Polizeibeamte im Bereich der Straße An den Graften mutmaßliche Schussabgaben aus einer Schreckschusswaffe und das Zünden von Feuerwerk. Nach einer Verfolgung stellten sie einen 15-jährigen Tatverdächtigen. Bei ihm fanden sie eine griffbereit unter der Hose mitgeführte Machete mit einer etwa 43 Zentimeter langen Klinge sowie eine Schreckschusspistole in seinem Rucksack. Die Gegenstände wurden sichergestellt; gegen den Jugendlichen wurde ein Strafverfahren eingeleitet.

Am 1. November stellten Beamte gegen 19.55 Uhr in einem öffentlichen Park an der Elbinger Straße einen 16-Jährigen fest, der verbotenes Feuerwerk besaß und abbrennen ließ. Die Polizei sicherte bei ihm fünf weitere verbotene Sprengkörper der Kategorie F4. Eine anschließende Durchsuchung seines Zimmers ergab laut Polizei keine weiteren verbotswidrigen Gegenstände. Der Jugendliche wurde seinen Erziehungsberechtigten übergeben; auch gegen ihn wurde ein Strafverfahren eingeleitet.

Polizei bittet um Hinweise

Die verstärkten Kontrollen sollen im Rahmen der polizeilichen Möglichkeiten fortgeführt werden. Wer verdächtige Beobachtungen zu Böllern, verbotenem Feuerwerk oder Schreckschusswaffen macht, soll diese der Polizei unmittelbar telefonisch mitteilen. Bei akuten Gefahrensituationen ist der Notruf 110 zu wählen.

Die Polizei weist darauf hin, dass der unsachgemäße Umgang mit Feuerwerkskörpern und Waffen die eigene Sicherheit und die anderer gefährden kann. Verstöße gegen gesetzliche Bestimmungen können straf- und/oder zivilrechtliche Konsequenzen haben.

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