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Kinder-E-Scooter im Landkreis Nienburg und Schaumburg: Polizei warnt vor fehlenden Voraussetzungen

Von Herold Team2 Min. Lesezeit

Polizei warnt vor Kinder-E-Scootern im Straßenverkehr

Im Landkreis Nienburg und Schaumburg nutzt nach Angaben der Polizei.

Kinder-E-Scooter immer wieder den Bereich um Schulen.

Nach Angaben der Polizei nutzen Kinder-E-Scooter außerdem öffentlichen Verkehrsraum.

Die Polizei weist darauf hin, dass solche Fahrzeuge nicht automatisch erlaubt sind.

Die Ausrichtung auf Kinder schützt nach Angaben der Polizei.

nicht vor Regeln im Straßenverkehr.

Zulassung fehlt bei vielen Kinder-E-Scootern

Viele Kinder-E-Scooter sind nach Angaben der Polizei nicht zugelassen.

für den öffentlichen Straßenverkehr.

Nach Angaben der Polizei fehlt häufig eine Betriebserlaubnis.

für die Teilnahme am Straßenverkehr.

Nach Angaben der Polizei fehlt häufig auch eine Versicherungsplakette.

Für Elektrokleinstfahrzeuge, die unter eine passende Verordnung fallen.

gilt nach Darstellung der Polizei eine gültige Versicherung.

Diese gültige Versicherung ist nach Darstellung der Polizei Voraussetzung.

für die Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr.

Nach Darstellung der Polizei haben nicht zugelassene Kinder-E-Scooter nichts zu suchen.

auf dem Weg zur Schule.

Nach Darstellung der Polizei haben nicht zugelassene Kinder-E-Scooter nichts zu suchen.

auf dem Gehweg.

Nach Darstellung der Polizei haben nicht zugelassene Kinder-E-Scooter nichts zu suchen.

auf dem Radweg.

Nach Darstellung der Polizei haben nicht zugelassene Kinder-E-Scooter nichts zu suchen.

auf der Straße.

Auch ein Fahrzeug mit sehr geringer Geschwindigkeit ist nach Angaben der Polizei.

nicht automatisch als erlaubt anzusehen.

Auch ein Fahrzeug mit einer Höhe unter einem Meter gilt nach Angaben der Polizei.

nicht automatisch als erlaubt.

Das gilt nach Angaben der Polizei für den öffentlichen Verkehrsraum.

Darauf sollten Eltern vor dem Kauf achten

Die Polizei empfiehlt Eltern, vor dem Kauf genau hinzusehen.

Die Bezeichnung „Kinder-E-Scooter“ auf der Verpackung bedeutet nach Angaben der Polizei.

keine Erlaubnis für den Straßenverkehr.

Die Bezeichnung „Kinder-E-Scooter“ im Online-Shop bedeutet nach Angaben der Polizei.

keine Erlaubnis für den Straßenverkehr.

Die Polizei empfiehlt Eltern, vor dem Kauf die Zulassung zu prüfen.

Die Polizei empfiehlt Eltern, vor dem Kauf die Betriebserlaubnis zu prüfen.

Die Polizei empfiehlt Eltern, vor dem Kauf den erforderlichen Versicherungsschutz zu prüfen.

Die Polizei empfiehlt Eltern, vor dem Kauf die Altersvorgaben.

für das konkrete Fahrzeug zu prüfen.

Die Polizei richtet den Blick dabei auf die Nutzung.

im öffentlichen Verkehrsraum.

Mögliche rechtliche Folgen bei fehlender Versicherung

Wenn ein nicht versichertes Fahrzeug im öffentlichen Verkehrsraum gefahren wird, kann das.

nach Angaben der Polizei einen Verstoß darstellen.

Der Verstoß betrifft nach Angaben der Polizei das Pflichtversicherungsgesetz.

Das kann nach Angaben der Polizei sowohl die fahrende Person betreffen.

Das kann nach Angaben der Polizei außerdem Erwachsene betreffen.

Dies gilt je nach Umständen für Erwachsene, die die Nutzung ermöglichen.

Appell der Polizei: Zulassung prüfen statt nur auf Werbung

Die Polizei ruft Eltern dazu auf, beim Kauf mehr zu prüfen.

als Preis, Farbe und Größe.

Die Polizei fordert Eltern auf, zu prüfen, ob das konkrete Fahrzeug.

im öffentlichen Verkehrsraum gefahren werden darf.

Fehlen nach Angaben der Polizei Zulassung und erforderlicher Versicherungsschutz, gilt folgendes.

Auf Privatgelände darf das Fahrzeug genutzt werden.

Im öffentlichen Verkehrsraum darf das Fahrzeug nach Angaben der Polizei nicht genutzt werden.

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