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Polizeieinsatz im Landkreis Schaumburg: Warnung vor den Gefahren des „Choking-Game“

Von Herold Team2 Min. Lesezeit

Im Landkreis Schaumburg gab es diese Woche einen Einsatz.

Der Einsatz stand nach Angaben der Polizei mit Online-Trends.

Die Polizei nennt dafür das sogenannte „Choking-Game“.

Was die Polizei zum „Choking-Game“ sagt

Beim „Choking-Game“ wird nach Polizeiangaben der Hals gedrückt.

Die Handlung schränkt nach Polizeiangaben die Sauerstoffzufuhr im Gehirn ein.

Mit der Sauerstoff-Einschränkung soll ein Rauschzustand entstehen.

In sozialen Medien wird diese Handlung nach Polizeiangaben teils als Challenge.

In sozialen Medien wird die Handlung nach Polizeiangaben auch als Mutprobe gezeigt.

Teile der Handlung werden nach Polizeiangaben gefilmt und verbreitet.

Was nach Angaben der Polizei passiert sein soll

Ein minderjähriger Jugendlicher aus dem Landkreis Schaumburg soll die Challenge angewandt haben.

Der Vorfall soll sich in dieser Woche ereignet haben.

Der Jugendliche soll dabei einen ebenfalls minderjährigen Jugendlichen in Würgegriff genommen haben.

Der Jugendliche soll ihn so lange gewürgt haben, bis der andere.

Die Polizei beschreibt den Vorgang als lebensgefährlich.

Hilfe vor Ort und weitere Betreuung

Rettungskräfte wurden nach dem Vorfall alarmiert.

Die Rettungskräfte versorgten den Jugendlichen umgehend.

Danach übergaben die Einsatzkräfte den Jugendlichen an seine Eltern.

Die Eltern übernahmen danach die Obhut des Jugendlichen.

Warum die Polizei vor der „Mutprobe“ warnt

Die Polizei warnt ausdrücklich vor solchen Handlungen.

Die Polizei sagt, dass es keine schadlose Mutprobe ist.

Die Polizei nennt als Beispiel eine mögliche Einwilligung.

Die Polizei sagt, eine Einwilligung ist in solchen Fällen rechtlich nicht möglich.

Grund dafür ist nach Polizeiangaben die konkrete gesundheitliche Gefahr.

Die Polizei verbindet die Warnung mit dem Ziel, weitere Fälle zu verhindern.

Welche Folgen die Polizei nennt

Das Abschnüren von Blutzufuhr oder Atemwegen kann nach Polizeiangaben lebensgefährlich sein.

Nach Polizeiangaben entsteht dabei eine Sauerstoffunterversorgung.

Die Polizei nennt Sturzverletzungen als mögliche Folge.

Die Polizei nennt auch irreversiblen Hirnschäden als mögliche Folge.

Die Polizei nennt außerdem den Tod als mögliche Folge.

Strafverfahren nach Polizeiangaben

Die Ermittlungsbehörden leiten nach Polizeiangaben konsequent Strafverfahren ein.

Die Polizei nennt dafür den Tatvorwurf gefährliche Körperverletzung.

Die Polizei sagt, bisher handele es sich um Einzelfälle.

Appell an Eltern und Kinder

Die Polizeiinspektion Nienburg/Schaumburg richtet einen eindringlichen Appell an Erziehungsberechtigte.

Die Polizei fordert Gespräche über Social-Media-Trends und Online-Challenges.

Die Polizei fordert auf, Jugendliche über die Gefahren aufzuklären.

Die Polizei sagt, körperliche Übergriffe können lebensgefährliche Folgen haben.

Die Polizei warnt auch vor strafrechtlichen Folgen beim Animieren.

Die Polizei warnt auch vor strafrechtlichen Folgen beim Verbreiten solcher Inhalte.

Weitere Hinweise der Polizei

Die Polizei rät, Kinder für Gruppenzwang zu sensibilisieren.

Die Polizei rät, Kinder darin zu bestärken, Nein zu sagen.

Die Polizei rät, gefährliche Mutproben abzulehnen.

Die Polizei rät außerdem, die Mediennutzung im Blick zu behalten.

Die Polizei nennt als Ziel, Risiken frühzeitig zu erkennen.

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