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Achim: Hinweise zur Zustellung von Briefwahlunterlagen und Wahl im Rathaus
Zustellung der Briefwahlunterlagen
Die Achimer Stadtverwaltung weist auf fehlende Einflussmöglichkeiten hin.
Die Stadtverwaltung hat keinen Einfluss auf den Zeitpunkt der Zustellung.
Die Stadt teilt mit: Fast alle Briefe sind auf dem Weg.
Frühzeitig wählen vor der Bürgermeister-Stichwahl
Die Bürgermeister-Stichwahl findet am Sonntag, 27. September 2026, statt.
Wer am Wahltag sicher gehen will, kann Briefwahlbüros nutzen.
Die Briefwahlbüros liegen im Achimer Rathaus.
Die Räume der Briefwahlbüros sind 121 und 122.
Wahlberechtigte können dort während der Öffnungszeiten direkt wählen.
Wahlberechtigte können sich dort Briefwahlunterlagen aushändigen lassen.
Auch bei Unsicherheit zur Stichwahl-Option
Das Angebot gilt auch bei Unsicherheit zur Briefwahl-Option.
Es betrifft Wahlberechtigte, die sich nicht sicher sind.
Sie wissen nicht, ob sie Briefwahl für eine Stichwahl auswählten.
Hinweis zur Ungültigkeit von zugeschickten Stimmzetteln
Die Stadt macht auf eine Regel zur Ungültigkeit aufmerksam.
Zugeschickte Stimmzettel werden automatisch ungültig.
Die Stadt nennt diesen Fall als Voraussetzung.
Die Briefwahlunterlagen wurden vorher persönlich ausgehändigt.
Trotzdem kommen die Briefwahlunterlagen rechtzeitig per Post an.
Öffnungszeiten der Briefwahlbüros
- Montag: 9 bis 12 Uhr.
- Dienstag: 9 bis 12 Uhr und 14 bis 18 Uhr.
- Mittwoch: 9 bis 12 Uhr.
- Donnerstag: 9 bis 12 Uhr und 14 bis 18 Uhr.
- Freitag: 9 bis 13 Uhr.
- Samstag: geschlossen.
Mitzubringende Unterlagen
Wahlberechtigte sollen die Wahlbenachrichtigung mitbringen.
Die Wahlbenachrichtigung soll die ursprüngliche Wahlbenachrichtigung sein.
Wahlberechtigte sollen außerdem einen gültigen Personalausweis mitbringen.
Frist für die Rückgabe der Briefwahlunterlagen
Die ausgefüllten Briefwahlunterlagen müssen bis spätestens 18 Uhr eingehen.
Der Stichtag ist der Sonntag, 27. September 2026.
Die Stadt nennt mehrere Wege für die Abgabe.
- Die Unterlagen können persönlich im Rathaus abgegeben werden.
- Die Unterlagen können in den Briefkasten des Rathauses gegeben werden.
- Die Unterlagen können in einen öffentlichen Briefkasten gegeben werden.
- Der öffentliche Briefkasten muss Inhalt noch an das Rathaus zustellen.