Lilienthal erinnert an Pflichten für Hunde- und Katzenhalter
Die Gemeinde Lilienthal weist auf gesetzliche Pflichten für Hunde- und Katzenhalter hin. Die Vorgaben sollen dazu beitragen, Tiere ihren Haltern zuordnen zu können und Konflikte zu vermeiden.
Pflichten für Hundehalter
Für Hunde, die älter als sechs Monate sind, gelten in Niedersachsen unter anderem die elektronische Kennzeichnung mit einem Mikrochip, eine Haftpflichtversicherung, der Sachkundenachweis, die Registrierung im Niedersächsischen Hunderegister und die Hundesteuerpflicht.
Die Registrierung im Hunderegister kostet online 14,50 Euro. Sie ist außerdem telefonisch unter 0441 390 10 400 oder mit einem Formular des Ordnungsamts Lilienthal möglich; diese beiden Wege kosten jeweils 23,50 Euro. Änderungen persönlicher Angaben sowie ein Umzug in eine andere Gemeinde müssen im Register aktualisiert werden. Auch eine Abmeldung ist erforderlich, etwa bei einem Umzug ins Ausland oder nach dem Tod des Hundes.
Die Haftpflichtversicherung muss mindestens 500.000 Euro für Personenschäden und 250.000 Euro für Sachschäden abdecken. Der Sachkundenachweis umfasst eine theoretische Prüfung vor Beginn der Hundehaltung und eine praktische Prüfung innerhalb des ersten Jahres. Von der Prüfungspflicht befreit ist, wer innerhalb der vergangenen zehn Jahre nachweislich mindestens zwei Jahre ununterbrochen einen Hund gehalten hat.
Wer einen Hund neu aufnimmt oder mit ihm nach Lilienthal zieht, muss ihn zudem bei der Gemeinde zur Hundesteuer anmelden. Die ausgegebene Hundesteuermarke muss der Hund nach den geltenden Vorgaben tragen. Die steuerliche Anmeldung ersetzt weder den Mikrochip noch die Registrierung im Hunderegister. Das Ordnungsamt kann stichprobenartig kontrollieren und bei Hinweisen auf mögliche Verstöße Nachweise anfordern.
Regeln für freilaufende Katzen
Freigängerkatzen müssen vor dem Freilauf kastriert und mit einem Mikrochip oder einer Tätowierung gekennzeichnet werden. Außerdem ist die Registrierung in einem Haustierregister wie TASSO oder FINDEFIX vorgeschrieben. Als Katzenhalter im Sinne der Gemeindeverordnung gilt auch, wer freilaufende Katzen regelmäßig füttert. Verstöße gegen die Kastrations-, Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht können mit einer Geldbuße von bis zu 5.000 Euro geahndet werden.
Weitere Informationen zu Hundehaltung, Hundesteuer und den Regeln für freilaufende Katzen stellt die Gemeinde auf ihrer Internetseite bereit. Das Niedersächsische Hunderegister ist unter www.hunderegister-nds.de erreichbar.
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