Baum- und Strauchschnitt wird ab 2. November im Landkreis Leer abgeholt

Die kostenlose Abfuhr von gebündeltem Baum- und Strauchschnitt im Landkreis Leer startet am 2. November. Die Termine richten sich nach Gemeinde und Ortsteil.

Von Presse-Service.de1 Min. Lesezeit
Abfallkalender

KI-generiert · Herausgeber: Hessen App GmbH

KI-Symbolbild

Im Landkreis Leer beginnt am 2. November die herbstliche Abfuhr von Baum- und Strauchschnitt. Das gebündelte Material wird kostenlos abgeholt. Die Termine unterscheiden sich je nach Gemeinde und Ortsteil.

Die Abfuhrtermine im Überblick

  • 2. November: Gemeinde Rhauderfehn
  • 3. November: Gemeinde Ostrhauderfehn
  • 4. November: Gemeinde Westoverledingen, nördlicher Bereich
  • 5. November: Gemeinde Westoverledingen, südlicher Bereich
  • 6. November: Samtgemeinde Jümme
  • 9. November: Gemeinde Jemgum sowie Dollart und teilweise Bunderhee (Deichstraße, Heesterweg, Molkereistraße)
  • 10. November: Bunde, Bunderhee, Boen und Wymeer
  • 11. November: Holthusen, Holthuserheide, Stapelmoor, Diele, Vellage, Halte und Tichelwarf in der Stadt Weener
  • 12. November: Stadtgebiet Weener
  • 13. November: Möhlenwarf, Weenermoor, Beschotenweg, St. Georgiwold, Kirchborgum, Ferstenborgum und Middelstenborgum in der Stadt Weener
  • 16. November: Samtgemeinde Hesel
  • 17. November: Gemeinde Uplengen
  • 18. November: Warsingsfehn und Neermoor Kolonie in der Gemeinde Moormerland
  • 19. November: Oldersum, Rorichum, Tergast, Gandersum, Terborg, Neermoor und Veenhusen in der Gemeinde Moormerland
  • 20. November: Hatshausen, Boekzetelerfehn und Jheringsfehn in der Gemeinde Moormerland
  • 23. bis 27. November: Stadt Leer und Insel Borkum

In der Stadt Leer und auf Borkum erfolgt die Abholung jeweils am Tag der Hausmüllabfuhr.

Was bei der Bereitstellung gilt

Die Bündel müssen am Abfuhrtag bis 6 Uhr morgens am Straßenrand liegen, ohne den öffentlichen Verkehr zu behindern. Mitgenommen werden nur gebündelte Sträucher und Äste mit einem Durchmesser von höchstens 15 Zentimetern und einer Länge von maximal zwei Metern. Ein Bündel darf höchstens 50 Kilogramm wiegen.

Zum Binden ist Stroh- oder Bastband zu verwenden, kein Kunststoffband. Baumstubben, Gartenabfälle in Säcken und zu dicke Baumstämme bleiben liegen. Ausgeschlossen ist außerdem Strauchschnitt aus Gartenbaubetrieben, Baumschulen und von gewerblich genutzten Grundstücken.

Die Termine sind auch unter www.all-leer.de/abfuhrtermine abrufbar. Fragen beantwortet die Abfallberatung des Landkreises unter der kostenlosen Servicenummer 0800 - 9 25 24 23 oder per E-Mail an [email protected].

Eigene Anzeige

Hier könnten Ihre Neuigkeiten stehen

Erreichen Sie Menschen in dieser Region – transparent als Anzeige gekennzeichnet.

Jetzt anfragen→

Artikel teilen:

Quellen & Infos

Verantwortung

Redaktionell verantwortlich
Konrad Mayer