Landkreis Leer sucht Vorschläge für neuen Jugendhilfeausschuss
Für die Wahlperiode 2026 bis 2031 soll der Jugendhilfeausschuss des Kreistages Leer neu gebildet werden. Der Landkreis ruft anerkannte Träger der freien Jugendhilfe, Jugend- und Wohlfahrtsverbände sowie selbstorganisierte Zusammenschlüsse dazu auf, Vorschläge einzureichen. Einsendeschluss ist Donnerstag, 5. November 2026.
Gesucht werden sowohl stimmberechtigte als auch beratende Mitglieder. Für ein stimmberechtigtes Mandat müssen Bewerberinnen und Bewerber mindestens 18 Jahre alt sein und ihren Hauptwohnsitz im Landkreis Leer haben. Die Hälfte der stimmberechtigten Mitglieder soll weiblich sein.
Zu den beratenden Mitgliedern soll eine Person mit Erfahrung in der sozialen Arbeit mit weiblichen, männlichen oder transidenten, nichtbinären und intergeschlechtlichen jungen Menschen gehören. Vorschläge dafür können anerkannte Träger der freien Jugendhilfe machen, die im Landkreis tätig sind. Außerdem soll mindestens eine Vertretung selbstorganisierter Zusammlüsse im Sinne des § 4a Abs. 1 SGB VIII in den Ausschuss berufen werden. Beratende Mitglieder müssen weder im Landkreis wohnen noch volljährig sein; auch bei ihnen soll die Hälfte weiblich sein.
Die Vorschläge sind schriftlich an den Landkreis Leer, Amt für Kinder, Jugend und Familie, Bergmannstraße 37, 26789 Leer, zu richten. Erforderlich sind Name, Vorname und Geburtsdatum, Beruf oder derzeitige Tätigkeit sowie gegebenenfalls die Funktion in der vorschlagenden Organisation. Außerdem sollen bisherige Erfahrungen und Kenntnisse in der Kinder- und Jugendhilfe stichwortartig genannt werden. Anzugeben ist auch, für welche Funktion die Person vorgeschlagen wird und ob sie ordentliches oder stellvertretendes Mitglied werden soll.
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