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Briefwahlunterlagen für Rastede rechtzeitig prüfen

Wer Briefwahlunterlagen beantragt hat, aber noch nicht erhalten hat, sollte handeln.

Die Kommunalwahlen in Rastede finden am Sonntag statt.

Die Gemeinde sagt, dass Briefwahl in Rastede sehr gefragt ist.

Mehr als 4.000 Mal wurden die Unterlagen bereits beantragt.

Knapp 3.000 Wahlbriefe sind inzwischen wieder bei der Gemeinde eingegangen.

Für den Rückversand per Post ist die Zeit jedoch knapp.

Wahlbrief: Frist für den Rückversand

Wahlbriefe müssen bis Sonntag um 18 Uhr bei der Gemeinde eingehen.

Nur dann kann die Gemeinde die Wahlbriefe bei der Auszählung berücksichtigen.

So empfiehlt die Gemeinde die Rückgabe

Die Gemeinde rät im Zweifel zur persönlichen Abgabe im Rathaus.

Das Rathaus steht in der Sophienstraße 27.

Alternativ soll ein Wahlbrief in den Briefkasten eingeworfen werden.

Eine Abgabe am Sonntag in einem normalen Wahllokal ist nicht möglich.

Kein Wechsel vom Briefwahlbüro zur Urnenwahl am Sonntag

Wer bereits Briefwahlunterlagen beantragt hat, kann am Sonntag nicht mehr wechseln.

Wer am Sonntag wechseln will, kann nicht im Wahlbüro an der Urne wählen.

Fehlende Unterlagen: Sofort Kontakt aufnehmen

Wer seine Briefwahlunterlagen noch nicht erhalten hat, sollte sich umgehend an das Wahlbüro wenden.

Das Wahlbüro bietet Ersatzunterlagen an.

Ersatzunterlagen gibt es bis einschließlich Samstag, 12. September, um 12 Uhr.

Bis zu diesem Zeitpunkt kann auch direkt vor Ort gewählt werden.

Bevollmächtigte Person für Ersatzunterlagen

Wer nicht persönlich ins Wahlbüro kommen kann, kann eine vertraute Person beauftragen.

Die Person muss eine Vollmacht für das Beantragen von Ersatzunterlagen vorlegen.

Die Person muss auch eine glaubhafte Versicherung mitbringen.

Diese Versicherung soll bestätigen, dass die bereits beantragten Briefwahlunterlagen fehlen.

Die Versicherung soll sich auf die oder den Wahlberechtigten beziehen.

Kontakt per E-Mail

Die Gemeinde nennt als weitere Möglichkeit die E-Mail-Adresse [email protected].

Über diese E-Mail soll eine individuelle Lösung besprochen werden.

Wann später eingehende Unterlagen ungültig werden

Wenn zuerst beantragte Briefwahlunterlagen später doch noch eintreffen, darf nicht noch einmal gewählt werden.

Die Gemeinde erklärt diese Unterlagen mit der Ausgabe der Ersatzunterlagen für ungültig.

  • Sonntag um 18 Uhr: Die Frist für den Eingang bei der Gemeinde.
  • Samstag, 12. September, um 12 Uhr: Ende der Möglichkeit für Ersatzunterlagen.
  • Rathaus: Sophienstraße 27.