Briefwahlunterlagen für Rastede rechtzeitig prüfen
Wer noch nichts erhalten hat, kann bis Samstag Ersatzunterlagen im Wahlbüro beantragen und muss den Eingang der Wahlbriefe bis 18 Uhr beachten
Wer in Rastede Briefwahlunterlagen beantragt hat, sie aber bislang noch nicht erhalten hat, sollte jetzt aktiv werden. Die Kommunalwahlen in der Gemeinde finden am Sonntag statt.
Nach Angaben der Gemeinde ist die Briefwahl in Rastede sehr gefragt: Mehr als 4.000 Mal wurden die Unterlagen bereits beantragt. Knapp 3.000 Wahlbriefe sind inzwischen wieder bei der Gemeinde eingegangen. Für den Rückversand per Post wird die Zeit jedoch knapp. Wahlbriefe müssen bis Sonntag um 18 Uhr bei der Gemeinde eingehen, damit sie bei der Auszählung berücksichtigt werden können.
Abgabe und Ersatzunterlagen
Die Gemeinde rät im Zweifelsfall dazu, den Wahlbrief persönlich im Rathaus in der Sophienstraße 27 abzugeben oder in den Briefkasten einzuwerfen. Die Abgabe am Sonntag in einem normalen Wahllokal ist nicht möglich. Wer bereits Briefwahlunterlagen beantragt hat, kann am Sonntag auch nicht mehr ins Wahlbüro wechseln und dort an der Urne abstimmen.
Wer seine Briefwahlunterlagen noch nicht erhalten hat, sollte sich umgehend mit dem Wahlbüro in Verbindung setzen. Bis einschließlich Samstag, 12. September, um 12 Uhr besteht dort die Möglichkeit, Ersatzunterlagen ausstellen zu lassen. Bis zu diesem Zeitpunkt kann auch direkt vor Ort gewählt werden.
Wer nicht persönlich im Wahlbüro erscheinen kann, kann eine vertraute Person damit beauftragen. Dafür muss diese eine Vollmacht für das Beantragen von Ersatzunterlagen vorlegen und eine glaubhafte Versicherung mitbringen, dass die bereits beantragten Briefwahlunterlagen bei der oder dem Wahlberechtigten noch nicht angekommen sind.
Als weitere Möglichkeit nennt die Gemeinde die E-Mail-Adresse [email protected]. Darüber soll eine individuelle Lösung besprochen werden.
Sollten die zuerst beantragten Briefwahlunterlagen später doch noch bei den Wahlberechtigten eintreffen, darf damit nicht noch einmal gewählt werden. Die Gemeinde erklärt diese Unterlagen gleichzeitig mit der Ausgabe der Ersatzunterlagen für ungültig.
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