Emsland unterstützt kurzfristige Beantragung von Fördermitteln für Tierhaltungsumbauten
Vorverlegung des Förderendes auf den 31. August 2026 lässt ein kurzes Zeitfenster – 94 Prozent der förderfähigen Betriebe konnten einen Antrag stellen
Der Landkreis Emsland hat landwirtschaftliche Betriebe bei der kurzfristigen Beantragung von Fördermitteln für den Umbau der Haltungsbedingungen unterstützt. Hintergrund ist das Bundesprogramm zum Umbau der Tierhaltung (BUT), aus dem Betriebe Fördermittel abrufen können, wenn sie wegen der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung ihre Haltungsbedingungen verbessern müssen. Voraussetzung dafür ist eine Baugenehmigung.
Nach Angaben des Landkreises wurde das ursprünglich bis 2030 geplante Förderende auf den 31. August 2026 vorverlegt. Dadurch blieb für das notwendige Baugenehmigungsverfahren nur ein kurzes Zeitfenster von teilweise wenigen Wochen. Das habe Landwirte, Planungsbüros, den Landkreis Emsland und beteiligte Fachbehörden vor eine große Herausforderung gestellt.
„Es ist uns aber gelungen, dass 94 Prozent der förderfähigen Betriebe nun einen Förderantrag stellen konnten“, sagte der zuständige Kreisbaurat Dr. Michael Kiehl. Im Landkreis Emsland seien in 49 von 52 Fällen rechtzeitig Baugenehmigungen erteilt worden, damit die Betriebe Fördermittel beantragen konnten. Kiehl dankte den Mitarbeitenden im Fachbereich Hochbau für die schnelle und fachgerechte Durchführung der Verfahren.
Wilfried Jansen, Leiter des Fachbereiches Hochbau, betonte die Bedeutung der fachbereichsübergreifenden Zusammenarbeit. Insbesondere mit den Kolleginnen und Kollegen aus dem Umwelt-, Brandschutz- und Veterinärbereich sei ein enger Austausch erfolgt. Auch die Abstimmung mit weiteren internen und externen Stellen habe sehr gut funktioniert. Nach Darstellung des Landkreises habe dieses Zusammenspiel wesentlich dazu beigetragen, die Verfahren zügig und verlässlich voranzubringen.
Besonders betroffen von den Regelungen der Nutztierhaltungsverordnung sind im Landkreis Emsland die Ferkelerzeuger, also die Sauenhaltungsbetriebe. Die Investitionsvolumina der Bauvorhaben liegen den Angaben zufolge zwischen 250.000 und fünf Millionen Euro. Da eine Aufstockung der Tierbestände im Rahmen der Förderung nicht erlaubt ist, seien keine Verbesserungen beim Betriebseinkommen zu erwarten. Der Landkreis bezeichnet die Förderung deshalb als für die Betriebe existenziell.
Auch Georg Meiners, Präsident des Emsländischen Landvolks, dankte dem Landkreis für die Arbeit. Nach seiner Einschätzung sei das Vorgehen ein wichtiges Signal für die emsländische Landwirtschaft. Viele Betriebe würden den aufwändigen und teuren Weg nicht gehen. Die gesetzlichen Veränderungen bei den Haltungsbedingungen würden daher einen massiven Strukturwandel bei den Ferkelerzeugern bewirken. Die Landwirtschaftskammer Niedersachsen verweist in diesem Zusammenhang darauf, dass Experten vorausgesagt hätten, in den nächsten fünf bis acht Jahren etwa die Hälfte der Betriebe mit Sauenhaltung aufzugeben.
Die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung sieht vor, dass in landwirtschaftlichen Betrieben die Haltungsform 3 und höher erreicht wird. Dazu gehören nach Angaben der Mitteilung ein höheres Platzangebot, das Verbot der Anbindung und Außenklimareize. Das Bundesförderprogramm war ursprünglich für den Zeitraum 2024 bis 2030 vorgesehen, wurde aber deutlich verkürzt. Die Mittel für die Baumaßnahmen müssen spätestens bis zum 15. Oktober 2028 abgerufen werden.
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