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Emsland unterstützt kurzfristige Beantragung von Fördermitteln für Tierhaltungsumbauten
Der Landkreis Emsland hat landwirtschaftliche Betriebe unterstützt.
Die Betriebe reichten kurzfristig Fördermittel für Umbauten ein.
Der Landkreis handelte auf Initiative zum Bundesprogramm BUT.
Das Bundesprogramm trägt den Namen Bundesprogramm zum Umbau der Tierhaltung.
Hintergrund und Voraussetzungen
Das Bundesprogramm BUT unterstützt den Umbau der Tierhaltung.
Betriebe können Fördermittel abrufen, wenn sie umbauen müssen.
Der Umbau erfolgt wegen der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung.
Die Betriebe verbessern damit ihre Haltungsbedingungen.
Eine Baugenehmigung gilt als Voraussetzung für Fördermittel.
Vorverlegtes Förderende und Zeitdruck
Der Landkreis nennt als Grund ein früheres Förderende.
Das Förderende sollte ursprünglich bis 2030 dauern.
Der Landkreis sagt, dass das Förderende auf den 31. August 2026
vorverlegt wurde.
Dadurch blieb nur ein kurzes Zeitfenster für Bauanträge.
Der Landkreis nennt als Zeitrahmen teilweise nur wenige Wochen.
Diese Lage stellte viele Beteiligte vor große Herausforderungen.
Der Landkreis nennt dabei Landwirte und Planungsbüros.
Der Landkreis nennt auch seine eigenen Mitarbeitenden und Fachbehörden.
Zahl der gestellten Förderanträge
Dr.
Michael Kiehl sagte, dass viele Anträge fristgerecht gingen.
Dr.
Michael Kiehl ist Kreisbaurat im Landkreis Emsland.
Er sagte, dass 94 Prozent der förderfähigen Betriebe einen
Förderantrag stellten.
Der Landkreis nennt Zahlen für die Baugenehmigungen.
Im Landkreis Emsland gab es in 49 von 52 Fällen
rechtzeitig Baugenehmigungen.
Diese Baugenehmigungen ermöglichten den Betrieben den Fördermittelantrag.
Kiehl dankte den Mitarbeitenden im Fachbereich Hochbau.
Er würdigte die schnelle und fachgerechte Durchführung der Verfahren.
Zusammenarbeit zwischen Fachbereichen
Wilfried Jansen leitete den Fachbereich Hochbau.
Er betonte die Bedeutung der fachbereichsübergreifenden Zusammenarbeit.
Der Austausch lief auch mit dem Umweltbereich.
Der Austausch lief auch mit dem Brandschutzbereich.
Der Austausch lief auch mit dem Veterinärbereich.
Der Landkreis beschreibt auch weitere Abstimmungen intern und extern.
Der Landkreis sagt, dass dieses Zusammenspiel half.
Der Landkreis sagt, dass es die Verfahren zügig und verlässlich
voranbrachte.
Betroffene Betriebe und mögliche Folgen
Im Landkreis Emsland trifft die Nutztierhaltungsverordnung besonders Ferkelerzeuger.
Ferkelerzeuger sind Sauenhaltungsbetriebe.
Der Landkreis nennt Investitionsvolumina zwischen 250.000 Euro und fünf Millionen Euro.
Die Förderung erlaubt keine Aufstockung der Tierbestände.
Aus diesem Grund erwartet der Landkreis keine Verbesserungen beim Betriebseinkommen.
Der Landkreis bezeichnet die Förderung daher als existenziell.
Einordnung durch den Landvolk-Präsidenten
Georg Meiners ist Präsident des Emsländischen Landvolks.
Er dankte dem Landkreis für die Arbeit.
Nach seiner Einschätzung ist das Vorgehen ein wichtiges Signal.
Meiners richtet das Signal an die emsländische Landwirtschaft.
Er sagt, viele Betriebe gehen den Weg nicht.
Der Weg umfasst den aufwändigen und teuren Umbau.
Meiners erwartet einen massiven Strukturwandel bei den Ferkelerzeugern.
Hinweis der Landwirtschaftskammer Niedersachsen
Die Landwirtschaftskammer Niedersachsen verweist auf eine Prognose.
Experten hätten nach Darstellung der Kammer gerechnet.
Die Experten rechnen mit einem Betriebsverlust in fünf bis acht Jahren.
Die Kammer nennt dabei etwa die Hälfte der Betriebe mit Sauenhaltung.
Regeln der Nutztierhaltungsverordnung
Die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung fordert eine höhere Haltungsform.
Diese Haltungsform soll in landwirtschaftlichen Betrieben erreicht werden.
Der geforderte Wert liegt bei Haltungsform 3 oder höher.
Der Landkreis nennt mehrere Punkte dazu.
Ein höheres Platzangebot gehört laut Mitteilung dazu.
Die Anbindung ist laut Mitteilung verboten.
Außenklimareize gehören laut Mitteilung dazu.
Förderzeitraum und Abruffrist
Das Bundesförderprogramm war ursprünglich für 2024 bis 2030 vorgesehen.
Der Zeitraum wurde nach Angaben deutlich verkürzt.
Die Mittel für Baumaßnahmen müssen spätestens abgerufen werden.
Der Landkreis nennt als spätesten Termin den 15. Oktober 2028.