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Emsland unterstützt kurzfristige Fördermittel-Anträge für Umbau der Tierhaltung

Der Landkreis Emsland unterstützte landwirtschaftliche Betriebe bei Förderanträgen.

Der Landkreis nannte dafür als Ziel den Umbau der Tierhaltung.

Der Landkreis sagte, eine Baugenehmigung könne die Förderung sichern.

Die Frist für den Förderantrag war der 31. August 2026.

Kurzfristige Verfahren wegen hoher Termindruck

Landwirtschaftliche Betriebe müssen ihre Haltungsbedingungen verbessern.

Das gilt wegen der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung.

Die Verbesserung betrifft unter anderem Schweine.

Die Betriebe konnten dafür Fördermittel aus dem Bundesprogramm abrufen.

Der Umbau sollte in den Tierhaltungen erfolgen.

Das Programmende lag zunächst bei 2030.

Das Programmende wurde auf den 31. August dieses Jahres vorverlegt.

Damit blieb nur ein sehr kurzes Zeitfenster für die Planung.

Für das Baugenehmigungsverfahren blieb laut Landkreis nur wenig Zeit.

Der Zeitdruck betraf auch Planungsbüros und Behörden.

Der Zeitdruck betraf auch den Landkreis Emsland und Fachbehörden.

94 Prozent der förderfähigen Betriebe konnten Anträge stellen

Kreisbaurat Dr.

Michael Kiehl erklärte die Ergebnisse.

Er sagte, 94 Prozent der förderfähigen Betriebe konnten einen Antrag stellen.

Im Landkreis Emsland gab es 52 Fälle.

In 49 von 52 Fällen erteilte der Landkreis rechtzeitig Baugenehmigungen.

Damit konnten die Betriebe Fördermittel aus dem Bundesprogramm beantragen.

Kiehl dankte den Mitarbeitenden im Fachbereich Hochbau.

Er nannte die schnelle Durchführung der Verfahren.

Er nannte auch die fachgerechte Arbeit.

Zusammenarbeit zwischen Fachbereichen und Stellen

Wilfried Jansen leitete den Fachbereich Hochbau.

Jansen verwies auf eine gute Zusammenarbeit.

Er sagte, die Zusammenarbeit sei fachbereichsübergreifend erfolgt.

Der Landkreis berichtete von einem engen Austausch mit anderen Bereichen.

Der Austausch betraf den Umweltbereich.

Der Austausch betraf den Brandschutzbereich.

Der Austausch betraf den Veterinärbereich.

Der Landkreis sagte, die Abstimmung mit weiteren internen und externen Stellen habe gut funktioniert.

Das Zusammenspiel habe laut Landkreis die Verfahren vorangebracht.

Die Verfahren hätten dadurch schnell und verlässlich laufen können.

Ferkelerzeuger und Sauenhaltungsbetriebe besonders betroffen

Besonders betroffen waren im Landkreis Emsland Ferkelerzeuger.

Ferkelerzeuger sind Sauenhaltungsbetriebe.

Die Bauvorhaben unterscheiden sich laut Mitteilung stark im Investitionsvolumen.

Das Investitionsvolumen lag zwischen 250.000 Euro und fünf Millionen Euro.

Eine Aufstockung der Tierbestände war im Rahmen der Förderung nicht erlaubt.

Der Landkreis schrieb, deshalb seien keine Verbesserungen beim Betriebseinkommen zu erwarten.

In der Mitteilung hieß es, ohne Förderung lohne sich der Umbau nicht.

Der Umbau soll zu mehr Tierwohl führen.

Für die Betriebe sei die Förderung laut Mitteilung existenziell.

Bewertung durch den Landvolk und Erwartung der Landwirtschaftskammer

Georg Meiners ist Präsident des Emsländischen Landvolks.

Meiners dankte dem Landkreis Emsland.

Er lobte die Arbeit als wichtig und effizient.

Er sagte, die Arbeit sende ein Signal für die emsländische Landwirtschaft.

Meiners sagte auch, viele Betriebe gingen den Weg nicht.

Er nannte den Weg als aufwendig und teuer.

Die Landwirtschaftskammer Niedersachsen erwartete einen Strukturwandel.

Die Kammer erwartet den Wandel wegen gesetzlicher Änderungen bei den Haltungsbedingungen.

Experten sagten laut Bericht einen weiteren Wandel voraus.

Sie erwarteten, dass in fünf bis acht Jahren etwa die Hälfte aufgebe.

Die Hälfte soll den Betriebszweig mit Sauenhaltung aufgeben.

Hintergrund zum Förderprogramm und Anforderungen

Die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung nennt Anforderungen an die Haltungsform.

Landwirtschaftliche Betriebe sollen die Haltungsform drei und höher erreichen.

Die Verordnung fordert ein höheres Platzangebot.

Die Verordnung verbietet die Anbindung.

Die Verordnung nennt Außenklimareize als Teil der Haltung.

Das Förderprogramm des Bundes sah ursprünglich 2024 bis 2030 vor.

Der Zeitraum wurde laut Mitteilung deutlich verkürzt.

Die Mittel für Baumaßnahmen müssen spätestens bis zum 15. Oktober 2028 abgerufen werden.