Kommunalwahl im Landkreis Emsland: Kreiswahlleiter ruft zur Stimmabgabe auf
Wahllokale geöffnet von 8 bis 18 Uhr; 272.334 Wahlberechtigte können ihre drei Stimmen vergeben und auch per Briefwahl teilnehmen
Der Kreiswahlleiter des Landkreises Emsland, Martin Gerenkamp, ruft zur Stimmabgabe bei der Kommunalwahl am Sonntag, 13. September, auf. Die Wahllokale sind an diesem Tag von 8 bis 18 Uhr geöffnet.
Gerenkamp betont die Bedeutung der Wahl für die politischen Weichenstellungen im Landkreis Emsland. Bürgerinnen und Bürger können an vier, teilweise an fünf Wahlen teilnehmen und damit unmittelbar Einfluss auf die künftigen Lebensbedingungen vor Ort nehmen.
Gewählt werden der Kreistag des Landkreises Emsland sowie die Stadt-, Samtgemeinde-, Gemeinde- und Ortsräte für die kommenden fünf Jahre. Außerdem stehen per Direktwahl der Landrat und in 17 kreisangehörigen Städten, Samtgemeinden und Gemeinden – ausgenommen in den Samtgemeinden Spelle und Nordhümmling – auch die Samtgemeindebürgermeister, Oberbürgermeister in Lingen beziehungsweise Bürgermeister zur Wahl. Diese Ämter werden jeweils für acht Jahre neu besetzt.
Für die Abwicklung der Kreis- und Landratswahl ist der Landkreis Emsland zuständig. Das Wahlgebiet ist dafür in zehn Wahlbereiche eingeteilt. Für die bevorstehende Kreis- und Landratswahl wurden jeweils 274.350 Stimmzettel gedruckt. Der größte Stimmzettel im Wahlbereich 1 in Papenburg misst etwa 68 Zentimeter. Die Stimmzettel für die Kreiswahl sind weiß, der Stimmzettel für die Landratswahl ist gelb und hat die Größe DIN A4.
Insgesamt 272.334 Personen sind wahlberechtigt, darunter 15.273, die erstmals bei einer Kommunalwahl stimmberechtigt sind. Abgegeben werden kann die Stimme in einem der 328 Wahllokale. Jede wahlberechtigte Person hat drei Stimmen. Diese können einer einzelnen Bewerberin oder einem einzelnen Bewerber, einer Gesamtliste oder auch verteilt auf mehrere Bewerberinnen und Bewerber beziehungsweise Gesamtlisten gegeben werden.
Welches Wahllokal aufgesucht werden muss, ist den Wahlbenachrichtigungskarten zu entnehmen, die von den Städten, Samtgemeinden und Gemeinden verschickt wurden. Wahlberechtigt sind deutsche Staatsangehörige und Staatsangehörige anderer EU-Staaten, wenn sie am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens drei Monaten im jeweiligen Wahlgebiet wohnen, nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind und in ein Wählerverzeichnis eingetragen wurden.
Auch die Briefwahl ist möglich. Der Wahlbrief muss spätestens am Sonntag bis 18 Uhr bei der Stadt-, Samtgemeinde- oder Gemeindewahlleitung vorliegen. Dann beginnt die Auszählung. Wer Briefwahl beantragt und einen Wahlschein von der Wahlleitung erhalten hat, kann ausschließlich per Briefwahl abstimmen; eine Urnenwahl ist dann nicht mehr möglich. Der Urnenwahlvorstand im Wahllokal ist nicht verpflichtet, Wahlbriefe anzunehmen. Für den rechtzeitigen Eingang des Wahlbriefs ist die wählende Person selbst verantwortlich.
Bei der letzten Kreiswahl im September 2021 gaben 159.774 von 269.435 wahlberechtigten Personen ihre Stimme an der Urne ab. Die Wahlbeteiligung lag damit bei 59,3 Prozent. Weitere 25,2 Prozent, das entspricht 40.292 Personen, nutzten damals die Briefwahl.
Weitere Informationen sind im Internet unter www.emsland.de und www.landeswahlleiter.niedersachsen.de zu finden.
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