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Kommunalwahl im Landkreis Emsland: Kreiswahlleiter ruft zur Stimmabgabe auf

Der Kreiswahlleiter des Landkreises Emsland, Martin Gerenkamp, ruft zur Stimmabgabe auf.

Die Kommunalwahl findet am Sonntag, dem 13. September, statt.

Gerenkamp ruft alle wahlberechtigten Personen zur Teilnahme auf.

Die Wahllokale sind am Wahltag von 8 bis 18 Uhr geöffnet.

Bedeutung der Wahl

Gerenkamp betont die Bedeutung der Wahl für die politischen Weichenstellungen im Landkreis Emsland.

Bürgerinnen und Bürger können direkt Einfluss auf die künftigen Lebensbedingungen vor Ort nehmen.

Wahlberechtigte können an vier Wahlen teilnehmen.

Das gilt teils auch für fünf Wahlen.

Welche Ämter werden gewählt

Gewählt wird der Kreistag des Landkreises Emsland.

Gewählt wird die Vertretung für die kommenden fünf Jahre.

Gewählt werden außerdem Stadt-, Samtgemeinde-, Gemeinde- und Ortsräte.

Diese Gremien werden ebenfalls für die kommenden fünf Jahre gewählt.

Gewählt wird per Direktwahl der Landrat.

Gewählt wird per Direktwahl auch in 17 Städten.

Das betrifft Samtgemeinden und Gemeinden mit 17 Standorten.

Ausgenommen sind die Samtgemeinden Spelle und Nordhümmling.

In Lingen wird der Oberbürgermeister gewählt.

In den übrigen Orten wird der Bürgermeister gewählt.

Diese Ämter werden jeweils für acht Jahre neu besetzt.

Zuständigkeit und Wahlgebiet

Der Landkreis Emsland führt die Kreis- und Landratswahl durch.

Das Wahlgebiet teilt der Landkreis Emsland in zehn Wahlbereiche ein.

Für die bevorstehende Kreis- und Landratswahl wurden jeweils 274.350 Stimmzettel gedruckt.

Der größte Stimmzettel im Wahlbereich 1 in Papenburg misst etwa 68 Zentimeter.

Die Stimmzettel für die Kreiswahl sind weiß.

Der Stimmzettel für die Landratswahl ist gelb.

Der Stimmzettel für die Landratswahl hat die Größe DIN A4.

Wahlberechtigte und Stimmzahl

Insgesamt sind 272.334 Personen wahlberechtigt.

Dabei sind 15.273 Personen erstmals bei einer Kommunalwahl stimmberechtigt.

Die Stimme kann in einem der 328 Wahllokale abgegeben werden.

Jede wahlberechtigte Person hat drei Stimmen.

Die drei Stimmen können einer einzelnen Bewerberin gegeben werden.

Die drei Stimmen können einem einzelnen Bewerber gegeben werden.

Die drei Stimmen können als Gesamtliste vergeben werden.

Die drei Stimmen können auf mehrere Bewerberinnen verteilt werden.

Die drei Stimmen können auf mehrere Bewerber verteilt werden.

Die drei Stimmen können auch auf mehrere Gesamtlisten verteilt werden.

Welches Wahllokal gilt

Welche Adresse zählt, hängt von den Wahlbenachrichtigungskarten ab.

Die Städte, Samtgemeinden und Gemeinden schicken die Wahlbenachrichtigungskarten zu.

Die Wahlbenachrichtigungskarten enthalten die Angaben zum richtigen Wahllokal.

Wer darf wählen

Wahlberechtigt sind deutsche Staatsangehörige.

Wahlberechtigt sind auch Staatsangehörige anderer EU-Staaten.

EU-Bürgerinnen und EU-Bürger müssen am Wahltag das 16.

Lebensjahr vollendet haben.

Sie müssen seit mindestens drei Monaten im jeweiligen Wahlgebiet wohnen.

Sie müssen nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sein.

Sie müssen in ein Wählerverzeichnis eingetragen sein.

Briefwahl

Briefwahl ist möglich.

Der Wahlbrief muss spätestens am Sonntag vorliegen.

Dann gilt: spätestens um 18 Uhr.

Die Zustellung richtet sich an die Stadt-, Samtgemeinde- oder Gemeindewahlleitung.

Die Auszählung beginnt, nachdem die Wahlbriefe vorliegen.

Wer Briefwahl beantragt und einen Wahlschein erhält, wählt ausschließlich per Briefwahl.

Dann ist keine Urnenwahl mehr möglich.

Der Urnenwahlvorstand im Wahllokal nimmt Wahlbriefe nicht an.

Für den rechtzeitigen Eingang des Wahlbriefs ist die wählende Person verantwortlich.

Wahlbeteiligung bei der letzten Kreiswahl

Bei der letzten Kreiswahl im September 2021 gab es eine Urnenabgabe.

159.774 Personen stimmten an der Urne ab.

Das waren von 269.435 wahlberechtigten Personen.

Die Wahlbeteiligung lag bei 59,3 Prozent.

Weitere 25,2 Prozent nutzten die Briefwahl.

Das entspricht 40.292 Personen.

Weitere Informationen

Weitere Informationen bietet die Internetseite www.emsland.de.

Weitere Informationen bietet auch www.landeswahlleiter.niedersachsen.de.