Wanderausstellung im Kreishaus Meppen: „Gleichberechtigung im Grundgesetz“ mit kostenfreiem Eintritt

Noch bis Sonntag, 13. September, im Foyer zu sehen – Besichtigung zu den Öffnungszeiten der Kreisverwaltung

Landkreis Emsland) 2 1 Anja Rohde
Landkreis Emsland) 2 1 Anja RohdeFoto: emsland.de

Die Wanderausstellung „Gleichberechtigung im Grundgesetz – Das Ringen um Frauenrechte und Demokratie in Deutschland“ ist noch bis Sonntag, 13. September, im Foyer des Kreishauses in Meppen zu sehen. Der Eintritt ist kostenfrei.

Die Schau des Landkreises Harburg erzählt von mutigen Stimmen, historischen Wendepunkten und dem jahrzehntelangen Ringen um die Gleichstellung von Frauen in Deutschland. Im Mittelpunkt stehen Frauen, deren Einsatz für gleiche Rechte die Geschichte geprägt hat und deren Anliegen nach Angaben des Landkreises bis heute aktuell sind. Zugleich verdeutlicht die Ausstellung, wie eng das Thema mit der Entwicklung der Demokratie verbunden ist.

Gleichberechtigung als Verfassungsauftrag

Der Landkreis Emsland verweist darauf, dass Gleichberechtigung mehr sei als ein gesellschaftliches Ziel. Seit 1994 verpflichtet Artikel 3 Absatz 2 des Grundgesetzes den Staat, die tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern aktiv zu fördern.

„Demokratie braucht Gleichberechtigung. Und die Erinnerung daran, wie mühsam sie errungen wurde. Gleichstellung ist keine Selbstverständlichkeit, sondern eine fortwährende Aufgabe, denn vieles ist noch offen und nicht eingelöst“, sagt Marlies Kohne, Gleichstellungsbeauftragte des Landkreises Emsland.

Öffnungszeiten im Kreishaus

Besichtigt werden kann die Ausstellung im Foyer des Kreishauses, Ordeniederung 1, Meppen, zu den Öffnungszeiten der Kreisverwaltung:

  • montags bis donnerstags: 8.30 bis 12.30 Uhr und 14.30 bis 16 Uhr
  • freitags: 8.30 bis 12.30 Uhr

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