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Wanderausstellung im Kreishaus Meppen: „Gleichberechtigung im Grundgesetz“ mit kostenfreiem Eintritt

Die Wanderausstellung „Gleichberechtigung im Grundgesetz“ ist bis Sonntag zu sehen.

Das teilte der Landkreis Harburg mit.

Die Ausstellung steht im Foyer des Kreishauses in Meppen.

Der Eintritt für die Ausstellung ist kostenfrei.

Das Ende der Ausstellung ist am Sonntag, 13. September.

Thema und Inhalte der Ausstellung

Die Ausstellung beschreibt nach Angaben des Landkreises Harburg mutige Stimmen.

Sie nennt auch historische Wendepunkte.

Die Ausstellung zeigt nach Angaben des Landkreises Harburg das jahrzehntelange Ringen.

Im Mittelpunkt stehen Frauen, deren Einsatz die Geschichte geprägt hat.

Die Ausstellung zeigt nach Angaben des Landkreises, dass ihre Anliegen bis heute aktuell sind.

Die Ausstellung macht nach Angaben des Veranstalters deutlich, wie eng das Thema verbunden ist.

Die Ausstellung behandelt damit nach Angaben des Veranstalters Gleichberechtigung als Verfassungsauftrag.

Gleichberechtigung als Verfassungsauftrag

Der Landkreis Emsland verweist darauf, dass Gleichberechtigung mehr sei als ein Ziel.

Seit 1994 verpflichtet Artikel 3 Absatz 2 des Grundgesetzes den Staat.

Der Staat soll die tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern aktiv fördern.

Marlies Kohne ist Gleichstellungsbeauftragte des Landkreises Emsland.

Sie sagt, Demokratie brauche Gleichberechtigung.

Sie sagt auch, Gleichstellung sei keine Selbstverständlichkeit.

Sie nennt Gleichstellung eine fortwährende Aufgabe.

Sie sagt, vieles sei noch offen und nicht eingelöst.

Öffnungszeiten im Kreishaus

Die Ausstellung wird im Foyer des Kreishauses gezeigt.

Die Adresse lautet Ordeniederung 1 in Meppen.

Die Kreisverwaltung nutzt folgende Öffnungszeiten für den Besuch.

  • Montag bis Donnerstag: 8.30 bis 12.30 Uhr.
  • Montag bis Donnerstag: 14.30 bis 16 Uhr.
  • Freitag: 8.30 bis 12.30 Uhr.