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Grafschaft Bentheim: Waldbrandgefahrenindex Stufe 1 hebt besondere Vorgaben auf

Der Landkreis Grafschaft Bentheim stellte das „Ende der Zeit einer besonderen Brandgefahr“ fest.

Er stützte die Feststellung auf die Waldbrandverordnung vom 12. Oktober 2022.

Der Landkreis begründete die Entscheidung mit den Regenfällen der vergangenen Wochen.

Die Regenfälle hätten dazu beigetragen.

Die oberen Bodenschichten sind wieder gut durchnässt.

Der Waldbrandgefahrenindex liegt nach Angaben des Landkreises aktuell bei Stufe 1.

Stufe 1 bedeutet ein niedriges Brandgefahrenniveau.

Mit der Feststellung treten die Regelungen aus den Paragraphen 1 bis 3 wieder außer Kraft.

Die Regelungen gelten damit nicht mehr nach diesen Paragraphen.

Der Landkreis veröffentlichte eine Bekanntmachung im Amtsblatt Nummer 45.

Die Veröffentlichung steht auf der Internetseite des Landkreises.

Die Adresse lautet www.grafschaft-bentheim.de/amtsblatt.