Grafschaft Bentheim: Waldbrandgefahrenindex Stufe 1 hebt besondere Vorgaben auf
Mit den Regenfällen der vergangenen Wochen endet laut Landkreis das „Ende der Zeit einer besonderen Brandgefahr“; die Regelungen aus den Paragraphen 1 bis 3 der Waldbrandverordnung treten wieder außer Kraft.
Der Landkreis Grafschaft Bentheim hat das „Ende der Zeit einer besonderen Brandgefahr“ gemäß der Waldbrandverordnung vom 12. Oktober 2022 festgestellt.
Begründet wird die Entscheidung mit den Regenfällen der vergangenen Wochen. Sie haben dazu beigetragen, dass die oberen Bodenschichten im Landkreis wieder gut durchnässt sind. Der Waldbrandgefahrenindex liegt nach Angaben des Landkreises aktuell bei Stufe 1 und damit auf einem niedrigen Niveau.
Mit der Feststellung treten die in den Paragraphen 1 bis 3 der Waldbrandverordnung vorgeschriebenen Regelungen wieder außer Kraft.
Eine entsprechende Bekanntmachung ist im Amtsblatt Nr. 45 auf der Internetseite des Landkreises unter www.grafschaft-bentheim.de/amtsblatt veröffentlicht.
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