Kommunal- und Direktwahlen in der Grafschaft Bentheim am 13. September 2026
Rund 114.500 Grafschafterinnen und Grafschafter sind am Sonntag, 13. September 2026, zur Wahl aufgerufen. Kreiswahlleiterin Sandra Cichon hat die Wahlberechtigten zur Teilnahme an den Kommunal- und Direktwahlen in der Grafschaft Bentheim aufgefordert. Unter ihnen sind nach Angaben des Landkreises mehr als 5.000 Erstwählerinnen und Erstwähler.
Gewählt werden die Mitglieder der Stadt-, Samtgemeinde- und Gemeinderäte sowie des Kreistages für die neue Wahlperiode bis 2031. In den Städten und Gemeinden stehen zudem, mit Ausnahme von Schüttorf, die Direktwahlen der hauptamtlichen Bürgermeisterinnen und Bürgermeister für die kommenden acht Jahre an. Auf Kreisebene geht es um die Nachfolge von Uwe Fietzek als Landrätin beziehungsweise Landrat; die Amtszeit wäre bis 2034 angelegt.
Cichon betonte in ihrer Wahlauforderung, Kommunalpolitik finde direkt vor der Haustür statt und betreffe den Alltag aller unmittelbar. Sie verwies darauf, dass die Wählerinnen und Wähler am Sonntag im Wahllokal oder im Vorfeld per Briefwahl darüber entscheiden, wer Verantwortung für Stadt, Gemeinde und Landkreis übernimmt.
Wer wählen darf
Wahlberechtigt sind Deutsche oder Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union, die am Wahltag mindestens 16 Jahre alt sind, seit mindestens drei Monaten ihren Wohnsitz in der Grafschaft Bentheim haben, nicht aufgrund einer Gerichtsentscheidung nach deutschem Recht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind und in ein Wählerverzeichnis eingetragen sind oder einen Wahlschein haben.
Wahlzeit und Briefwahl
Am Wahlsonntag sind in der Grafschaft 112 Wahllokale geöffnet. Gewählt werden kann dort zwischen 8 und 18 Uhr. Das zuständige Wahllokal ist auf der Wahlbenachrichtigung vermerkt, die die Städte und Gemeinden vorab verschickt haben.
Alternativ ist auch Briefwahl möglich. Briefwahlunterlagen können bis Freitag, 11. September 2026, um 13 Uhr bei den Städten und Gemeinden beantragt werden. In begründeten Ausnahmefällen, etwa bei einer nachweislichen Erkrankung, ist ein Antrag noch bis zum Wahltag um 15 Uhr möglich. Sämtliche Briefwahlunterlagen müssen bis 18 Uhr am Wahltag bei den jeweils zuständigen Städten und Gemeinden eingegangen sein. Später eingehende Wahlbriefe können nicht mehr berücksichtigt werden.
Auszählung und Veröffentlichung der Ergebnisse
Mehr als 1.300 ehrenamtliche Wahlhelfende sind am Sonntag in den Grafschafter Kommunen im Einsatz. Sie sorgen für einen reibungslosen Ablauf und zählen nach Schließung der Wahllokale ab 18 Uhr die Stimmen vor Ort aus. Die Auszählung erfolgt in dieser Reihenfolge: zunächst die Stimmen für die Wahl der Landrätin beziehungsweise des Landrats, danach die Wahlen der Bürgermeisterinnen und Bürgermeister beziehungsweise der Samtgemeindebürgermeisterinnen und Samtgemeindebürgermeister, anschließend die Stimmen für den Kreistag, die Stadt- beziehungsweise Gemeinderäte und zuletzt die Samtgemeinderäte.
Die Wahlergebnisse sind am Sonntag ab 18 Uhr auf der Internetseite des Landkreises unter www.grafschaft-bentheim.de abrufbar. Die Ergebnisse der Landrats- sowie der Kreiswahl können Interessierte außerdem am Wahlabend live im Grafschafter Kreishaus in Nordhorn, van-Delden-Straße 1-7, verfolgen. Die öffentliche Veranstaltung beginnt um 18 Uhr.
Für 19:30 Uhr ist eine Gesprächsrunde mit den beiden Kandidatinnen und dem Kandidaten vorgesehen, die um das Amt der Landrätin beziehungsweise des Landrats antreten. Ein weiterer Austausch mit Vertreterinnen und Vertretern der Grafschafter Parteien und der Wählergruppe folgt gegen 20:30 Uhr. Die Gesprächsrunden moderiert der Journalist Philipp Böckmann aus Münster. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.
Sollte bei den Wahlen der hauptamtlichen Bürgermeisterinnen beziehungsweise Bürgermeister sowie der Landrätin beziehungsweise des Landrats am Sonntag niemand mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten, ist für den 27. September 2026 eine Stichwahl vorgesehen.
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