Einfache Sprache

Klage des Landkreises Helmstedt vor dem Staatsgerichtshof Bückeburg

Der niedersächsische Staatsgerichtshof in Bückeburg hat die Klage des Landkreises Helmstedt verhandelt.

Die Verhandlung fand am 1. September in mündlicher Verhandlung statt.

Das Gericht soll am 14. Dezember eine Entscheidung verkünden.

Die Verhandlung dauerte knapp drei Stunden.

Das Gericht diskutierte die Sach- und Rechtslage gemeinsam mit Vertretern.

Zu den Vertretern gehörten Vertreter des Landkreises und der niedersächsischen Landesregierung.

Teilnehmer der Verhandlung

Für den Landkreis nahm Landrat Gerhard Radeck an der Verhandlung teil.

Für den Landkreis nahm Torsten Wendt an der Verhandlung teil.

Torsten Wendt ist Erster Kreisrat und Finanzvorstand.

Für den Landkreis nahm Christian Vorbrod an der Verhandlung teil.

Christian Vorbrod ist Geschäftsbereichsleiter Finanzen.

Der Landkreis wurde außerdem durch Rechtsanwalt Jochen-Konrad Fromme vertreten.

Worum es im Verfahren geht

Im Verfahren mit dem Aktenzeichen StGH 3/24 steht die Frage nach der Finanzzuweisung.

Der Landkreis fragt, ob das Land Niedersachsen spätestens ab 2024 die Mindestausstattung unterlassen hat.

Der Landkreis nennt dabei den Bedarf an finanziellen Mitteln.

Der Landkreis trägt vor, dass Pflichtaufgaben dadurch nicht mehr erfüllt werden.

Der Landkreis trägt außerdem vor, dass Artikel 57 und 58 der Niedersächsischen Landesverfassung verletzt seien.

In der Mitteilung steht, dass Kommunen den laufenden Betrieb nicht über Kredite finanzieren dürfen.

Einordnung der Pflichtaufgaben

Landrat Gerhard Radeck verwies auf Aufgaben im laufenden Geschäft.

Dazu nannte Radeck die Auszahlung von Sozialhilfe.

Dazu nannte Radeck die Finanzierung der Kindertagesbetreuung.

Dazu nannte Radeck die Unterbringung von Kindern in der Jugendhilfe.

Dazu nannte Radeck die Lebensmittelkontrolle.

Radeck sagte, diese Aufgaben seien Pflichtaufgaben.

Radeck sagte, der Landkreis werde durch die mangelhafte Finanzierung zum Handeln gezwungen.

Er nannte zwei Möglichkeiten.

Eine Möglichkeit ist die Nichterfüllung von Aufgaben.

Die andere Möglichkeit ist die Finanzierung von Aufgaben mit Krediten.

Sicht des Landes Niedersachsen

Das Land Niedersachsen hält die Klage nach Darstellung der Mitteilung für unzulässig.

Das Land Niedersachsen begründet dies mit fehlender konkreter Gesetzesänderung.

Das Land Niedersachsen begründet dies auch mit der zu späten Erhebung.

Reaktion nach der Verhandlung

Nach der Verhandlung äußerte sich Landrat Gerhard Radeck vorsichtig optimistisch.

Radeck sagte, er gehe von einer Entscheidung in der Sache aus.

Radeck sagte, die Entscheidung solle auch inhaltlich sein.

Er sagte, das Finanzproblem werde nicht gelöst.

Wenn nur über die Zulässigkeit entschieden werde.

Radeck sagte, die Zulässigkeit sei wichtig.

Er sagte dabei, es gehe um Grundpfeiler des demokratischen Miteinanders.