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Politik

Klage des Landkreises Helmstedt vor dem Staatsgerichtshof Bückeburg

In der mündlichen Verhandlung ging es um eine bessere Finanzausstattung; die Entscheidung soll am 14. Dezember verkündet werden.

Von Redaktion LK Helmstedt02.09.26, 08:43

Der niedersächsische Staatsgerichtshof mit Sitz in Bückeburg hat am 1. September in mündlicher Verhandlung die Klage des Landkreises Helmstedt auf eine bessere Finanzausstattung erörtert. Eine Entscheidung soll am 14. Dezember verkündet werden.

Die Verhandlung dauerte knapp drei Stunden. Das Gericht diskutierte dabei die Sach- und Rechtslage gemeinsam mit Vertretern des Landkreises und der niedersächsischen Landesregierung.

Für den Landkreis nahmen unter anderem Landrat Gerhard Radeck, Erster Kreisrat und Finanzvorstand Torsten Wendt sowie der Geschäftsbereichsleiter Finanzen Christian Vorbrod an der Verhandlung teil. Der Landkreis wurde zudem durch Rechtsanwalt Jochen-Konrad Fromme vertreten.

Fromme legte zunächst aus Sicht des Landkreises dar, warum die Klage sowohl zulässig als auch begründet sei. Im Kern des Verfahrens mit dem Aktenzeichen StGH 3/24 steht die Frage, ob das Land Niedersachsen es spätestens ab 2024 unterlassen hat, dem Landkreis die notwendige Mindestausstattung an Finanzmitteln zur Verfügung zu stellen. Nach Darstellung des Landkreises können dadurch die übertragenen Pflichtaufgaben nicht mehr aus eigener Kraft erfüllt werden; zugleich sei das Recht auf kommunale Selbstverwaltung nach Artikel 57 und 58 der Niedersächsischen Landesverfassung verletzt.

Nach Angaben der Mitteilung ist es Kommunen gesetzlich verboten, den laufenden Betrieb über Kredite zu finanzieren.

Landrat Gerhard Radeck verwies darauf, dass zum laufenden Geschäft unter anderem die Auszahlung von Sozialhilfe, die Finanzierung der Kindertagesbetreuung, die Unterbringung von Kindern im Rahmen der Jugendhilfe sowie die Lebensmittelkontrolle gehörten. Diese Aufgaben seien Pflichtaufgaben. Er betonte, der Landkreis werde durch die mangelhafte Finanzierung dazu gezwungen, Recht zu brechen, entweder durch Nichterfüllung der Aufgaben oder durch deren Finanzierung mit Krediten.

Das Land Niedersachsen hält die Klage nach Darstellung der Mitteilung für unzulässig. Begründet wird dies damit, dass keine konkrete Gesetzesänderung beklagt worden sei beziehungsweise eine solche zu spät erhoben worden sei.

Nach der Verhandlung äußerte sich Radeck vorsichtig optimistisch. Er sagte, er gehe davon aus, dass das Gericht in der Sache und inhaltlich entscheiden werde. Das Problem der unzureichenden Finanzierung sei nicht gelöst, wenn nur über die Zulässigkeit der Klage entschieden werde. Diese Frage sei wichtig, weil es auch um Grundpfeiler des demokratischen Miteinanders gehe.

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Klage des Landkreises Helmstedt vor dem Staatsgerichtshof Bückeburg
Foto: landkreis-helmstedt.de

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