Neue Kulturförderrichtlinie im Landkreis Hildesheim: Projektförderung 2027 beantragen

Antragsfrist endet am 30. November 2026; Richtlinie, FAQs und Formular auf www.kulturium.de

Der Landkreis Hildesheim hat seine Kulturförderung überarbeitet. Seit dem 8. September 2026 gilt eine neue Kulturförderrichtlinie. Die wichtigste Änderung betrifft die Antragsfrist für die Projektförderung 2027: Sie endet am 30. November 2026.

Der Landkreis verweist auf einen breiten Kulturbegriff. Kultur verbinde Individuen und Gesellschaft, fördere Zusammengehörigkeit, Lebensqualität und Teilhabe und schaffe Kommunikation und Toleranz. Sie fördere Kreativität, Vielfalt und Bildung und lebe sowohl durch Traditionen als auch durch neue kreative Initiativen.

Mit der Förderung will der Landkreis zusätzliche Impulse setzen, Kulturschaffende motivieren und finanziell unterstützen. Nach Angaben des Landkreises soll damit das künstlerisch-kulturelle Profil weiter gestärkt und die Kulturarbeit in der öffentlichen Wahrnehmung gefestigt werden. Zugleich soll mehr Menschen der Zugang zu Kultur ermöglicht werden.

Gefördert werden sollen insbesondere Kulturangebote von überörtlicher Bedeutung. Diese sollen den Kulturförderkriterien des Landkreises entsprechen, darunter Vielfalt und Qualität, Teilhabe und Zugänglichkeit sowie eine mögliche Attraktivitätssteigerung.

Die Kulturförderrichtlinie, die FAQs und das Antragsformular sind auf www.kulturium.de veröffentlicht.

Für Fragen steht die Leiterin des Kulturbüros, Birgit Krauß, unter der Telefonnummer 05121 309-6010 oder per E-Mail an [email protected] zur Verfügung.

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