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Umtausch von Führerscheinen: Termin bis 19. Januar 2027

Umtauschpflicht für ältere Führerscheine

Der Landkreis Lüchow-Dannenberg weist auf eine Umtauschpflicht hin.

Führerscheine, die zwischen 2002 und 2004 ausgestellt wurden, müssen umgetauscht werden.

Das gilt bis zum 19. Januar 2027.

Der Landkreis nennt den Umtausch eine rein verwaltungstechnische Angelegenheit.

Die Fahrerlaubnis selbst bleibt nach dem Umtausch unverändert bestehen.

Termine für den Führerscheintausch

Menschen können Termine im Landkreis Lüchow-Dannenberg online vereinbaren.

Das erfolgt über das Internetportal www.luechow-dannenberg.de/terminvergabe.

Menschen ohne Internetzugang können telefonisch einen Termin vereinbaren.

Die Telefonnummer lautet 05841-120 725.

Erforderliche Unterlagen und Gebühr

Für den Führerscheintausch sind ein gültiges Ausweisdokument vorzulegen.

Als Ausweisdokument nennt der Landkreis zum Beispiel einen Personalausweis.

Außerdem müssen der aktuelle Führerschein vorliegen.

Zusätzlich ist ein biometrisches Passfoto vorzulegen.

Der Landkreis nennt eine Gebühr von 31,60 Euro.

Die Gebühr umfasst den Versand des neuen Führerscheins.

Weitere Umtauschfristen nach Ausstellungsjahr

Der Landkreis nennt weitere Fristen für den gestaffelten Umtausch.

  • Führerscheine aus dem Jahr 2005 bis 2007: Umtausch bis 19. Januar 2028.
  • Führerscheine aus dem Jahr 2008: Umtausch bis 19. Januar 2029.
  • Führerscheine aus dem Jahr 2009: Umtausch bis 19. Januar 2030.
  • Führerscheine aus dem Jahr 2010: Umtausch bis 19. Januar 2031.
  • Führerscheine aus dem Jahr 2011: Umtausch bis 19. Januar 2032.
  • Führerscheine aus dem Jahr 2012 bis 18. Januar 2013: Umtausch bis 19. Januar 2033.

Unabhängig vom Ausstellungsjahr gilt eine weitere Regel.

Menschen, die vor 1953 geboren sind, müssen ihren Führerschein bis 19. Januar 2033 umtauschen.

Hintergrund der Umstellung

Der Landkreis nennt als Hintergrund die Vereinheitlichung der Führerscheine.

Der Umtausch soll in der Europäischen Union ein einheitliches Muster sichern.

Das Muster soll zudem fälschungssicher sein.

Der Landkreis sagt, dass die Dokumente nach 15 Jahren ihre Gültigkeit verlieren.

Danach müssen die Dokumente erneuert werden.

Für Führerscheine, die ab dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, gilt bereits die 15-Jahres-Befristung.

Der Landkreis nennt außerdem keine zusätzliche Prüfung bei der Neubeantragung.

Eine ärztliche Untersuchung muss danach nicht nachgewiesen werden.

Eine Überprüfung der Fahreignung muss danach nicht nachgewiesen werden.