Landkreis Nienburg: Genehmigungen bei Baumfällungen in der Schnitt- und Fällsaison

Landkreis Nienburg warnt vor Baumfällungen: Alte Gehölze sichern Artenvielfalt und Klima. Oft braucht es eine Genehmigung – Infos zur Antragstellung.

Von Redaktion LK Nienburg2 Min. Lesezeit
Ein Baum im Freien, im Kontext einer herbstlichen Fällsaison-Information.

Foto: kreis-ni.de

Foto: kreis-ni.de

Mit dem Beginn der herbstlichen Schnitt- und Fällsaison erinnert der Landkreis Nienburg an den Wert alter Gehölze. Ein alter Baum bietet Hunderten von Tierarten Lebensraum, etwa als Brutstätte für Spechte, als Zuhause für Wildbienen oder als Schutzraum für seltene Käfer. Die Naturschutzbehörde weist darauf hin, dass ein Baum zwar schnell gefällt ist, es aber Jahrzehnte dauert, bis eine Neuanpflanzung dieselbe ökologische Leistung erbringt.

Wichtige Funktion für Natur und Klima

Gehölze sind nach Angaben des Landkreises nicht nur für Tiere unverzichtbar. Auch für Menschen haben sie eine große Bedeutung: Sie produzieren Sauerstoff, filtern Schadstoffe aus der Luft, spenden an heißen Tagen Schatten und verbessern das Mikroklima.

Je älter ein Baum wird, desto wertvoller wird er für den Artenschutz. Risse in der Rinde, natürliche Höhlen oder Totholz bieten Vögeln, Insekten und kleinen Säugetieren wichtige Rückzugsorte. Selbst wenn eine Fällung unvermeidbar ist, kann weiter Lebensraum erhalten bleiben: Stammteile, die als natürliches Insektenhotel im eigenen Garten liegen bleiben, schaffen neuen Lebensraum für Bienen und Käfer.

Wann eine Genehmigung nötig ist

Das Bundesnaturschutzgesetz schreibt vor, Eingriffe in die Natur so gering wie möglich zu halten. Wenn ein Pflegeschnitt nicht ausreicht und ein Baum weichen muss, ist im Landkreis Nienburg in vielen Fällen eine Genehmigung der Unteren Naturschutzbehörde erforderlich.

Die Regelungen im Überblick

  • Einzelbäume im Garten: Eine Fällung ist ab einem Stammumfang von 1,50 Metern, gemessen in einem Meter Höhe, in der Regel genehmigungspflichtig.
  • Baumgruppen: Das Entfernen von Gruppen ab zwei Gehölzen kann auch bei kleineren Stammumfängen eine Genehmigung erfordern.
  • Außerhalb von Gärten: Hier kann bereits das Fällen einzelner, jüngerer Bäume das Landschaftsbild und das ökologische Netzwerk stark beeinträchtigen und ist daher oft genehmigungspflichtig.
  • Landschaftselemente: Gleiches gilt für die Veränderung oder Beseitigung von Feldgehölzen, Hecken, Wegrainen, Obstwiesen, Trockenmauern und Kleingewässern.

Bei Unsicherheiten empfiehlt der Landkreis, frühzeitig Kontakt mit der Unteren Naturschutzbehörde aufzunehmen.

Ausnahme bei akuter Gefahr

Droht ein Baum umzustürzen oder gefährdet er akut die Sicherheit, darf sofort gehandelt werden. In solchen Fällen ist jedoch eine genaue Dokumentation erforderlich. Vor der Fällung sollen der Stammumfang gemessen und aussagekräftige Fotos angefertigt werden. Diese Unterlagen müssen anschließend der Unteren Naturschutzbehörde vorgelegt werden.

Anträge und Kontakt

Das passende Antragsformular und weitere Informationen stellt der Landkreis Nienburg auf seiner Homepage bereit: www.lk-nienburg.de/eingriffsregelung.

Anträge können auch direkt online im Serviceportal eingereicht werden: www.serviceportal.lk-nienburg.de. Als Suchwort nennt der Landkreis „Baumfällung“.

Für Fragen, Beratung oder die Einreichung von Anträgen ist die Untere Naturschutzbehörde des Landkreises erreichbar unter Telefon 05021 967-875, per E-Mail an [email protected] sowie postalisch an den Fachdienst Naturschutz im Kreishaus am Schlossplatz, 31582 Nienburg.

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