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Landkreis Nienburg: Genehmigungen bei Baumfällungen in der Schnitt- und Fällsaison

Von Redaktion LK Nienburg2 Min. Lesezeit
Ein Baum im Freien, im Kontext einer herbstlichen Fällsaison-Information.

Foto: kreis-ni.de

Foto: kreis-ni.de

Warum der Landkreis an alten Bäumen erinnert

Der Landkreis Nienburg erinnert zur Herbstzeit an den Wert alter Gehölze.

Die Herbstzeit startet mit der Schnitt- und Fällsaison.

Ein alter Baum bietet Hunderten Tierarten Lebensraum.

Ein alter Baum dient Spechten als Brutstätte.

Ein alter Baum bietet Wildbienen ein Zuhause.

Ein alter Baum gibt seltenen Käfern Schutz.

Alte Bäume leisten mehr als eine neue Pflanzung

Eine Naturschutzbehörde erklärt den ökologischen Nutzen von Gehölzen.

Der Landkreis sagt, dass eine Fällung schnell gehen kann.

Die Neuanpflanzung braucht laut Landkreis viele Jahrzehnte.

Die Neuanpflanzung bringt die gleiche ökologische Leistung erst später.

Funktionen für Natur und Klima

Der Landkreis stellt klar, dass Gehölze für Tiere wichtig sind.

Der Landkreis nennt weitere Aufgaben für Natur und Klima.

Gehölze produzieren nach Angaben des Landkreises Sauerstoff.

Gehölze filtern nach Angaben des Landkreises Schadstoffe aus der Luft.

Gehölze spenden nach Angaben des Landkreises Schatten.

Gehölze verbessern nach Angaben des Landkreises das Mikroklima.

Je älter ein Baum wird, desto wertvoller wird er für den Artenschutz.

Risse in der Rinde können Vögeln Schutz geben.

Natürliche Höhlen können Insekten Schutz geben.

Totholz kann kleinen Säugetieren Rückzugsorte bieten.

Lebensraum kann auch nach einer Fällung bleiben

Der Landkreis nennt eine Möglichkeit zur Erhaltung von Lebensraum.

Stammteile können als natürliches Insektenhotel dienen.

Die Stammteile können im eigenen Garten liegen bleiben.

So kann neuer Lebensraum für Bienen und Käfer entstehen.

Wann eine Genehmigung nötig sein kann

Das Bundesnaturschutzgesetz verlangt eine möglichst geringe Eingriffswirkung.

Wenn ein Pflegeschnitt nicht reicht, muss ein Baum oft weichen.

In vielen Fällen braucht der Landkreis dafür eine Genehmigung.

Die Genehmigung soll von der Unteren Naturschutzbehörde kommen.

Regelungen im Überblick

  • Im Garten gilt eine Fällung als in der Regel genehmigungspflichtig.
  • Die Regel gilt ab einem Stammumfang von 1,50 Metern.
  • Der Stammumfang wird in einem Meter Höhe gemessen.
  • Bei Baumgruppen gilt das Entfernen von Gruppen ab zwei Gehölzen.
  • Das Entfernen kann auch bei kleineren Stammumfängen genehmigungspflichtig sein.
  • Außerhalb von Gärten kann schon das Fällen einzelner junger Bäume betroffen sein.
  • Hier kann das Fällen das Landschaftsbild stark beeinträchtigen.
  • Hier kann das Fällen das ökologische Netzwerk stark beeinträchtigen.
  • Daher ist es hier laut Landkreis oft genehmigungspflichtig.
  • Laut Landkreis gelten auch Landschaftselemente als genehmigungspflichtig betroffen.
  • Dazu zählen Feldgehölze, Hecken und Wegrainen.
  • Dazu zählen Obstwiesen, Trockenmauern und Kleingewässer.

Was der Landkreis bei Unsicherheit empfiehlt

Der Landkreis empfiehlt bei Unsicherheit eine frühzeitige Klärung.

Die Klärung soll mit der Unteren Naturschutzbehörde erfolgen.

Ausnahme bei akuter Gefahr

Bei akuter Gefahr darf ein Baum sofort entfernt werden.

Ein umstürzender Baum kann die Sicherheit gefährden.

In solchen Fällen braucht es laut Landkreis eine genaue Dokumentation.

Vor der Fällung soll der Stammumfang gemessen werden.

Vor der Fällung sollen aussagekräftige Fotos entstehen.

Die Unterlagen müssen anschließend der Unteren Naturschutzbehörde vorgelegt werden.

Anträge und Kontakt

Der Landkreis stellt ein Antragsformular auf seiner Homepage bereit.

Der Landkreis nennt dafür die Seite www.lk-nienburg.de/eingriffsregelung.

Der Landkreis nennt auch ein Serviceportal für die Online-Einreichung.

Der Link lautet www.serviceportal.lk-nienburg.de.

Als Suchwort nennt der Landkreis „Baumfällung“.

Für Fragen und Beratung ist die Untere Naturschutzbehörde erreichbar.

Die Telefonnummer lautet 05021 967-875.

Die E-Mail-Adresse lautet [email protected].

Die postalische Adresse lautet Fachdienst Naturschutz im Kreishaus am Schlossplatz, 31582 Nienburg.

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