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Schulstart-Unterstützung für persönlichen Schulbedarf im Rhein-Kreis Neuss
Unterstützung für Schulbedarf im Rhein-Kreis Neuss
Bedürftige Kinder und Jugendliche im Rhein-Kreis Neuss erhalten Unterstützung.
Sie bekommen Unterstützung für persönlichen Schulbedarf.
Der Kreis weist in einer Mitteilung vom 3. September 2026 darauf hin.
Die Unterstützung gilt zum Schuljahresbeginn und für das zweite Halbjahr.
Höhe der Zahlung
Der Kreis plant im September eine Zahlung von 130 Euro.
Der Kreis plant im Februar eine Zahlung von 65 Euro.
Rechtsgrundlage und Anspruch
Die Leistung wird im Bildungs- und Teilhabepaket gewährt.
Anspruch auf Leistungen haben Schülerinnen und Schüler.
Sie besuchen eine allgemeinbildende oder berufsbildende Schule.
Sie besuchen auch eine Vorschulklasse.
Sie erhalten Leistungen nach den Sozialgesetzbüchern II und XII.
Sie erhalten auch Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.
Auch Wohngeld- oder Kinderzuschlagsbeziehende können anspruchsberechtigt sein.
Was zum Schulbedarf gehört
Zum Schulbedarf gehören neben Schultasche und Sportsachen auch persönliche Materialien.
Diese Materialien sind Schreibmaterialien, Rechenmaterialien und Zeichenmaterialien.
Genannt werden unter anderem Füller und Kugelschreiber.
Genannt werden auch Blei- und Malstifte.
Genannt werden auch Taschenrechner und Geodreieck.
Genannt werden außerdem Hefte und Mappen.
Genannt werden auch Tinte und Radiergummis.
Genannt werden außerdem Bastelmaterial und Knetmasse.
Antrag und Auszahlung
Leistungsberechtigte nach den Sozialgesetzbüchern II und XII erhalten das Geld automatisch.
Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten das Geld ebenfalls automatisch.
Wohngeld- oder Kinderzuschlagsbeziehende müssen den Zuschuss beantragen.
Das Antragsverfahren läuft beim örtlichen Sozialamt.
Der Antrag steht auf der Webseite des Rhein-Kreises Neuss zum Download bereit.
Der Antrag steht auch auf den Webseiten der Sozialämter der Städte bereit.
Weitere Leistungen im Bildungs- und Teilhabepaket
Das Bildungs- und Teilhabepaket umfasst auch Mittagsverpflegung.
Das Paket umfasst auch Lernförderung.
Das Paket umfasst auch eintägige Ausflüge.
Das Paket umfasst auch mehrtägige Klassenfahrten.
Das Paket umfasst auch Schülerbeförderung.
Das Paket umfasst auch kulturelle Teilhabe.
Zur kulturellen Teilhabe zählen zum Beispiel Beiträge für den Sportverein.
Zur kulturellen Teilhabe zählen auch Beiträge für die Musikschule.
Weitere Informationen
Weitere Informationen stehen unter www.rhein-kreis-neuss.de/but.
Dort liegen auch Informationsflyer in 13 Sprachen vor.
Dort stellt der Kreis verschiedene Leistungsarten mit Erklärvideos vor.
Die Erklärvideos gibt es in deutscher Sprache.
Die Erklärvideos gibt es auch in englischer Sprache.