BarrierefreiheitEinfache Sprache
Niedersachsen365 Logo
LandkreiseVeranstaltungen

Rechtliches

  • Impressum
  • Datenschutz
  • AGB
  • KI-Hilfsmittel
  • Transparenzbericht
  • Unsere Quellen
  • Über uns
  • Styleguide

Verlag & Partner

  • Hessen App GmbH
  • dashdesign;
  • Die Stadt App
  • Die Mittelhessen-App
  • Herold News

Service

  • Kontakt
  • Problem melden
  • Werbung schalten
  • PUR-Abo & Kündigung

© 2026 Hessen App GmbH

Sprache wählen

Stichwahl ums Bürgermeisteramt in Visbek: Sebastian Krause und Ralf Stukenborg im Rennen

Briefwahlunterlagen ab sofort, Anträge bis 23. oder 18. September sowie Wahllokale von 8.00 bis 18.00 Uhr

Von Redaktion Visbekvor 4 Tagen

In der Gemeinde Visbek findet am Sonntag, 27. September 2026, die Stichwahl um das Bürgermeisteramt statt. Zur Wahl stehen Sebastian Krause und Ralf Stukenborg, beide parteilos. Sie hatten sich bei der Wahl am 13. September gegen vier weitere Kandidaten durchgesetzt.

Briefwahl möglich

Die Briefwahlunterlagen für die Stichwahl werden ab sofort versendet. Sie können noch bis zum 23. September um 12.00 Uhr online über den Link auf der Gemeindeseite www.visbek.de oder über den QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung beantragt und im Rathaus abgeholt werden. Wer die Unterlagen per Post erhalten möchte, muss den Antrag spätestens bis zum 18. September um 12.00 Uhr gestellt haben.

Die Gemeinde weist darauf hin, dass bei der Briefwahl die Angaben auf dem beigefügten Schreiben beachtet werden müssen. Dazu gehört unter anderem, dass der Wahlschein unterschrieben und der Stimmzettel in den Stimmzettelumschlag gelegt wird.

Wahllokale am Wahltag geöffnet

Die sieben Wahllokale sind am Wahltag von 8.00 bis 18.00 Uhr geöffnet. Wahlberechtigte sollen ihre Wahlbenachrichtigung mitbringen. Falls diese nicht mehr vorliegt, ist ein gültiges Ausweisdokument vorzulegen.

Wer erstmals wählen darf

Wahlberechtigt sind auch Jugendliche, die zwischen dem 14. und 27. September das 16. Lebensjahr vollenden. Sie erhalten eine Benachrichtigung von der Gemeinde Visbek. Ebenfalls wahlberechtigt sind Personen, die zwischen dem 14. und 27. Juni ihren Hauptwohnsitz in Visbek gemeldet haben; auch sie erhalten eine Benachrichtigung von der Gemeinde.

Eigene Anzeige

Hier könnten Ihre Neuigkeiten stehen

Erreichen Sie Menschen in dieser Region – transparent als Anzeige gekennzeichnet.

Jetzt anfragen→

Hat dir der Artikel geholfen? Teile ihn gern:

WhatsAppFacebookXE-Mail

Artikel anhören

Ihr Browser unterstützt die Audiowiedergabe nicht.