Polizeikommissariat Rinteln künftig an zwei Standorten

Ab 01.07.2025 erweitert das Polizeikommissariat Rinteln mit zwei Standorten seinen Service für Bürgerinnen und Bürger.

Von Redaktion1 Min. Lesezeit

Das Polizeikommissariat Rinteln erweitert ab dem 01.07.2025 seine Präsenz in der Stadt und ist künftig an zwei Standorten vertreten. Die Bürgerinnen und Bürger profitieren damit von klar zugeordneten Anlaufstellen für unterschiedliche Anliegen.

Zwei Standorte für mehr Service

Der bisherige Hauptstandort des Polizeikommissariats im Hasphurtweg 3 bleibt weiterhin die zentrale Anlaufstelle für die Öffentlichkeit. Die dortige Wache ist wie gewohnt rund um die Uhr besetzt und ermöglicht persönliche Vorsprachen.

  • Hasphurtweg 3: Rund-um-die-Uhr-Besetzung der Wache, persönliche Klärung aller Anliegen.
  • Breite Straße 17 (Gebäude des Katasteramtes): Ab sofort Standort für alle vereinbarten Termine mit dem Kriminal- und Ermittlungsdienst, beispielsweise für Vernehmungen.
  • Wichtige Hinweise für Termine

    Wer in Zukunft eine Vorladung zu einem Termin beim Kriminal- oder Ermittlungsdienst erhält, wird in der schriftlichen Mitteilung explizit auf den neuen Standort in der Breiten Straße 17 hingewiesen. Damit soll eine reibungslose Orientierung für alle Beteiligten gewährleistet werden.

    Unveränderte Erreichbarkeit

    Die gewohnte telefonische Erreichbarkeit des Kommissariats ändert sich trotz der Erweiterung nicht. Bürgerinnen und Bürger können weiterhin unter der bisherigen Nummer Kontakt aufnehmen.

    Polizeikommissariat Rinteln: Zentrale Erreichbarkeit: 05751/9646-0

    Bedeutung der Erweiterung für die Bevölkerung

    Mit der Aufteilung auf zwei Standorte wird das Dienstleistungsangebot der Polizei in Rinteln klar strukturiert. Die Bevölkerung profitiert von transparenter Kommunikation bei Terminen und beständiger Erreichbarkeit in allen Angelegenheiten.

    Die Polizeiinspektion Nienburg / Schaumburg informiert regelmäßig über Änderungen und steht für Fragen zur Verfügung. Die Neuerungen treten zum 1. Juli 2025 in Kraft.

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